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Der Senator für Inneres und Sport

Corona-Epidemie: Ämter im Bereich des Innenressorts schränken aus präventiven Gründen Kundenkontakte ein

Service bleibt Terminkunden vorbehalten / Hochzeitstermine ohne Gäste bleiben bestehen

17.03.2020

Trotz der Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise bleiben die Ämter für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen geöffnet. Aus gesundheitspräventiven Gründen müssen jedoch Einschränkungen hingenommen werden. Je nach Amt können diese unterschiedlich aussehen. Innensenator Mäurer bittet um Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen: "Es gilt jetzt, alle wichtigen Funktionen in den Ämtern für die Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit wiederum auch die Kundschaft zu gefährden. Der Erhalt der Gesundheit aller Beteiligten hat dabei oberste Priorität."

Bürgeramt
Für das Bürgeramt wurden folgende Maßnahmen getroffen: Aufgrund der aktuellen Situation werden Kundenanliegen im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 sowie online über www.service.bremen.de möglich.

Unter diesen Telefonnummern und über die oben genannte Website erhalten Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen.

E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
bscstr@buergeramt.bremen.de
bscnord@buergermat.bremen.de

Für Kfz-Zulassungsangelegenheiten und Fahrerlaubnisse wenden Sie sich per E-Mail bitte an die jeweilige nachfolgende E-Mailanschrift:
kfz-Zulassungsstelle@buergeramt.bremen.de
fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

Migrationsamt
Eine Kundensachbearbeitung findet nur noch mit einem Termin statt.
Kunden und Kundinnen, die ohne Termin kommen, werden im Behördenzentrum Stresemannstraße informiert, dass sie einen Termin benötigen, den sie mittels Anmeldebogen beantragen können. Die Anmeldebögen liegen in deutscher und englischer Sprache dort aus und können von den Kundinnen und Kunden direkt dort ausgefüllt werden. Sie werden täglich durch das Migrationsamt ausgewertet. Natürlich können Anliegen an das Migrationsamt auch per E-Mail gesendet werden unter:
office@migrationsamt.bremen.de

Alle Kundinnen und Kunden bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder Mail. Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt oder die Anliegen erledigt.

Der sogenannte ServicePoint, an dem im Migrationsamt normalerweise Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne Termin vorgeklärt werden, ist bis auf Weiteres geschlossen.

Versendung des eAT per Post:
Aufenthaltstitel werden in der Regel als sogenannte "eATs" (elektronische Aufenthaltstitel) erteilt. Seit Anfang der Woche ist die eAT-Ausgabe im Migrationsamt bis auf Weiteres geschlossen. Die eATs werden ab sofort den Kundinnen und Kunden per Post mit Einschreiben zugeschickt.

Reduzierung von Kundenvorsprachen zur Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen, Duldungen und Aufenthaltstiteln
Soweit möglich, soll bis auf Weiteres die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen, Duldungen und Aufenthaltstiteln auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung erfolgen. Soweit möglich werden entsprechende bereits vergebene Termine abgesagt und auf das schriftliche Verfahren umgestellt. Hierüber werden Kundinnen und Kunden persönlich, per Post oder via Unterkünfte informiert. Kann ein Sachverhalt auf diesem Weg nicht ausreichend aufgeklärt werden, werden gegebenenfalls Fiktionen erteilt, d.h. dass der bisherige Status bis zur abschließenden Prüfung fortbesteht. Kundenvorsprachen, die nicht vermieden werden können, werden bis auf Weiteres durchgeführt.

Die Einbürgerungskampagne wird ausgesetzt
Bis auf Weiteres werden seit dem 16. März keine "Einladungsschreiben" des Bürgermeisters mehr an potenzielle Einbürgerungskandidatinnen und –kandidaten versendet. Neu-Anträge werden nur in eilbedürftigen Fällen angenommen - nach telefonischer Vorberatung und per E-Mail oder Post.

Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord
Folgende Maßnahmen werden in den Standesämtern Bremen-Mitte und Bremen-Nord ergriffen:

Eheschließungen:

  • Bereits festgelegte Eheschließungstermine werden abgesichert.
  • Bis einschließlich 19.04.2020 werden zunächst alle Eheschließungen ohne Gäste vorgenommen. Neben dem Brautpaar dürfen nur die zwei Trauzeugen, ein Fotograf und, wenn nötig, ein Dolmetscher mit im Raum sein. Gäste dürfen sich auch nicht im Gebäude des Standesamtes aufhalten. Die Paare werden entsprechend schriftlich informiert.
  • Die Standesämter bieten die Umbuchung von Eheschließungen an.
  • Neue Termine werden erst ab dem 5. Juni angeboten
  • Die online Voranmeldung kann weiterhin genutzt werden.
  • Rückfragen an das Standesamt Bremen-Mitte können an ehe@inneres.bremen.de
    und an das Standesamt Bremen-Nord an standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de gerichtet werden.

Kundinnen/Kunden in den Standesämtern:

  • Spontankunden können zunächst bis einschließlich 19.04.2020 nicht vorsprechen.
  • Die bereits gebuchten Termine werden - wenn möglich - erfüllt.
  • Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de oder
    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de gerichtet werden.
  • Kundinnen/Kunden mit Termin begeben sich frühestens 10 Minuten vor dem Termin zum Empfang bzw. in den Wartebereich. Nach dem Termin muss das Gebäude sofort verlassen werden.
  • Dritte, die nicht Kundinnen/Kunden sind, dürfen sich zunächst bis einschließlich 20.04.2020 nicht im Standesamt aufhalten.

Urkundenanforderungen:

  • Urkundenanforderungen der Standesämter können bis einschließlich 05.06.2020 nur schriftlich per Mail an
    urkunden@inneres.bremen.de bzw.
    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de,
    per Briefpost oder per Anforderungseinwurf im Hausbriefkasten erfolgen.
  • Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite des Standesamtes Bremen-Mitte.

Sonstiges:

  • Aufschiebbare Amtshandlungen wie Kirchenaustrittserklärungen, Namensbestimmungen und Auslandsbeurkundungen werden zunächst bis einschließlich 19.04.2020 ausgesetzt.
  • Vaterschaftsanerkennungen werden nach Möglichkeit schnell entgegengenommen. Ein kurzfristiger Termin (siehe Terminabsprache) wird erteilt. Auf alternative Antragsorte (u.a. sämtliche Jugendämter, Notare in Deutschland) wird dabei hingewiesen.
  • Für das Standesamt Bremen-Mitte wird noch ein spezielles Info-Telefon geschaltet.