Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2020“ startet im Januar

17.01.2020

Wie leben und wohnen die Menschen in Bremen? Woraus beziehen Haushalte die überwiegenden Mittel für Ihren Lebensunterhalt? Welche Sprache wird vorwiegend im Haushalt gesprochen? Welches Verkehrsmittel wird für den Weg zur Arbeit genutzt? Arbeiten die Befragten in Voll- oder Teilzeit und gibt es im Haushalt einen Internetzugang? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert der Mikrozensus 2020.

Der Mikrozensus wird im Land Bremen wie im gesamten Bundesgebiet als amtliche Haushaltsbefragung durchgeführt. Befragt werden rund 4.300 Haushalte in Bremen und Bremerhaven zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage, zu Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnissen und Gesundheit. Die erhobenen Daten sind eine wichtige Grundlage für eine bedarfsgerechte Planung.
Ab dem Jahr 2020 wird der Mikrozensus als Mehrthemenbefragung neu geordnet. Um die steigenden nationalen und internationalen Anforderungen an die amtlichen Haushaltsstatistiken zu erfüllen, werden die bisher separat durchgeführten Erhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien in den Mikrozensus integriert. Die Neuregelung sieht mehrere Unterstichproben vor, die über das Kernprogramm inhaltlich verknüpft werden.

Mit Jahresbeginn 2020 und dann gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt, erhalten ausgewählte Haushalte Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Damit wird der Besuch eines geschulten Erhebungsbeauftragten schriftlich angekündigt und gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus übergeben. Die Auswahl der Haushalte ist zufällig und basiert auf einem objektiven mathematisch-statistischen Verfahren. Beim Mikrozensus werden nicht direkt die Personen ausgewählt, die befragt werden, sondern die Gebäude, in denen die Personen wohnen. Die Ziehung der Stichprobe erfolgt maschinell. Die einmal gezogene Erhebungseinheit (Flächen mit etwa 6 bis 12 Wohnungen), wird innerhalb von fünf aufeinander folgenden Kalenderjahren bis zu viermal zu der gleichen Unterstichprobe erhoben. Durch die methodischen Umstellungen ist aber nicht ausgeschlossen, dass in einigen Haushalten bereits innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsbefragung durchgeführt wird.

Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt grundsätzlich persönlich durch insgesamt 45 Erhebungsbeauftragte, die sich durch einen Interviewerausweis legitimieren können. In dem persönlichen Gespräch können die Interviewerinnen und Interviewer die Angaben direkt erfragen und die auftretenden Fragen der Haushaltsmitglieder vor Ort beantworten. Dies ist die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung. Wenn es gewünscht wird, kann alternativ selbst ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Einen Musterfragebogen finden Interessierte unter:
www.statistik.bremen.de/mikrozensus/faq unter „Was wird gefragt?“

Es ist wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt, denn nur dann können die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen werden. Daher ist die Auskunftserteilung Pflicht. Das schließt die Auskunft über Minderjährige oder Haushaltsmitglieder, die die Auskunft zum Beispiel aufgrund einer Behinderung nicht selbst geben können, mit ein. Die Auskunftspflicht gilt als erfüllt, wenn die Fragen für alle Haushaltsmitglieder wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden sind. Ausgenommen davon sind die freiwilligen Fragen.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Joanna Ronowski
Telefon: (0421) 361 2276
E-Mail: mikrozensus@statistik.bremen.de