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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Ziel: Bessere Flächenausnutzung im Technologiepark Senat will höhere Verdichtung erreichen

20.11.2001

Aus der heutigen Senatssitzung (20.11.2001):

Der Senat hat auf seiner heutigen (20.11.2001) Sitzung beschlossen, den Technologiepark Universität in einer möglichst verdichteten Bauweise weiter zu entwickeln und hat sich damit einer entsprechende Vorlage der Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, angeschlossen. Wischer: „Mein Ziel ist es, den heute teilweise noch lückenhaften Charakter des Gebietes zu einem geschlossenen Stadtbild weiter zu entwickeln. Im Zuge der Entwicklung weiterer Bauzonen entlang der Hauptachsen Hochschulring, Universitätsallee und Autobahnzubringer ist über die Bauleitplanung eine sechsgeschossige Bebauung anzustreben“. Wischer unterstrich, dass eine Hochhausbebauung im Technologiepark grundsätzlich positiv gesehen werde. Wischer: „Voraussetzung ist, dass die städtebauliche Struktur des Technologieparks durch architektonisch anspruchsvolle Bauten akzentuiert, sinnvoll ergänzt und nachbarschaftliche Interessen nicht gestört werden.“

Anlass zur Senatsbefassung war ein einstimmiger Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, mit dem der Senat aufgefordert war, Vorschläge für eine bessere und wirtschaftlichere Flächenausnutzung im Technologiepark zu entwickeln.

In dem jetzt verabschiedeten Bericht des Senats an die Bremische Bürgerschaft wird das Ziel formuliert, das zulässige Maß der Nutzung stärker als bisher auszuschöpfen, ohne dass dadurch im Einzelfall Firmenansiedlungen ausgeschlossen werden, bei denen kleinere und niedrigere Gebäude zweckmäßig sind. Dazu gehören vor allem kleinere Unternehmen und Firmengründer, die nach wie vor wichtig für den Technologiepark sind und bleiben. Zusammenfassend wird festgestellt, dass es im Rahmen des geltenden Planungsrechtes bedeutende Verdichtungsreserven gibt, die bei künftigen Projekten auszuschöpfen sind.

Bei künftigen Bebauungsplänen soll eine mindestens viergeschossige Regel-Bauhöhe vorgesehen werden, so dass sich die Gebäudehöhen in einem ‚Fenster’ von vier bis sechs Etagen bewegen.

Wischer: „Mit der skizzierten Bauleitplanung wird das städtebauliche Konzept verfolgt, nicht eine Ansammlung von Einzelfirmen, sondern einen Standort mit eigener Prägung zu schaffen. Dieser wird geprägt durch die Gebäude, die gemeinsam den öffentlichen Raum umgrenzen. Ziel des Konzeptes ist es auch die isolierte Sonderform der Universität einzubinden in die bremische Stadtstruktur.“

In dem Bau von Hochhäusern im Technologiepark sieht der Senat eine geeignete Möglichkeit, an ausgewählten Standorten eine zusätzliche städtebauliche Akzentuierung zu erreichen und darüber hinaus weitere Verdichtungspotentiale zu erschließen. Bisher ist nur der Zentralbereich der Universität durch hohe Gebäude geprägt: Studententurm, Mehrzweckhochhaus mit Informatik, Sportturm. Hinzu kommt der Fallturm am Hochschulring. In der Bauleitplanung ist der ECOM-Tower nahe der Autobahn.

Die in einer ersten städtebaulichen Konzeption vorgeschlagenen Standorte für weitere Hochhäuser im Technologiepark sieht ein Hochhaus für die Wirtschaftswissenschaften im Zentralbereich sowie drei weitere Standorte für Hochhäuser nahe dem Autobahnzubringer vor. Davon befindet sich ein Standort derzeit in der konkreten Vorplanung.

Gemeinsam ist den vorgeschlagenen Standorten die Lage an breiten Verkehrswegen, Grünflächen und Gewässern, so dass gesonderte Abstandsflächen im bebauten Bereich entfallen. Wie bisher soll die raumbildende Struktur entlang der Straßenkanten weiter geführt, aber an ausgewählten Stellen in der Höhe ergänzt werden. Potentielle Investoren für Hochhäuser sollen vorrangig auf diese Standorte orientiert werden. Allerdings steht der Senat auch an anderen geeigneten Standorten Hochhausplanungen offen gegenüber, so weit diese den Kriterien der Nachbarschaftsverträglichkeit, der Einpassung ins städtebauliche Konzept sowie der Erhöhung der Verdichtung genügen.

Weitere Verdichtungsmöglichkeiten sieht der Senat in der Reduzierung der ebenerdigen Parkflächen zugunsten von Parkgaragen. So soll bei Ansiedlungsgesprächen zukünftig stärker als bisher darauf gedrungen werden, Stellplätze nicht ebenerdig anzuordnen. Bauprojekte, bei denen trotz einer umfassenden baulichen Beratung die angestrebte Baudichte wegen der ebenerdig angeordneten Stellplätze deutlich verfehlt wird, sind nach einer Prüfung des Einzelfalls ggf. abzulehnen.

Darüber hinaus wird erneut geprüft, ob an geeigneten Stellen des Technologieparks die Errichtung von mehrstöckigen „Quartiersgaragen“ ein geeigneter Weg zur Reduzierung der ebenerdigen Stellflächen sein kann und ggf. in der Bauleitplanung festzuschreiben sind.

Wischer: „Der Senat hat damit die Voraussetzungen geschaffen, die Erfolgsgeschichte Technologiepark fortzuschreiben. Städtebaulicher Anspruch, verantwortungsvoller Umgang mit knappen Flächen und wirtschaftliche Aspekte sind gleichermaßen in diese Überlegungen eingegangen.“