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Der Senator für Finanzen

Vorsteuerabzugsmöglichkeit für gewerbliche Abwasserkunden wird konkreter

06.10.2006

Die Organisation der Abwasserentsorgung soll neu geregelt werden. Mit dieser Neuregelung, die gewerblichen Unternehmen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Abwasserentsorgungsleistungen einräumen soll, beschreitet die Freie Hansestadt Bremen angesichts bestehender langfristiger Verträge mit dem Dienstleister Hansewasser bundesweit Neuland. Einem entsprechenden Zwischenbericht, der in enger Abstimmung zwischen dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ronald-Mike Neumeyer, und dem Senator für Finanzen, Dr. Ulrich Nußbaum, erarbeitet worden war, hat der Senat jetzt zugestimmt.


Bei der Novellierung geht es im Kern um eine kundenorientierte Reorganisation der Abwasserentsorgung, die Nachteile für die privaten Verbraucher ausschließt und zugleich die Standortqualität für örtliche Wirtschaftsunternehmen berücksichtigen soll.


Unter der Maßgabe dieser Zielsetzungen arbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Umwelt- und dem Finanzressort sowie der Senatskanzlei seit Mitte des Jahres einen umfangreichen rechtlichen Fragenkatalog ab. Aufgrund der Neuartigkeit der damit verbundenen speziellen Rechtsfragen wurde in diesen Prüfprozess auch der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Driehaus eingebunden, dessen abschließendes Gutachten zum sogenannten Kombinationsmodell derzeit noch aussteht.

Dieses Modell soll die jeweiligen Vorteile der vorher bereits diskutierten Vorschläge aufgreifen und sie zusammenführen. „Eine dabei integrierte kommunale GmbH soll für die Wirtschaft, die den Vorsteuerabzug auf Abwasserentsorgungsleistungen geltend machen kann, zu Kostenvorteilen führen. Gleichzeitig können Privatkunden weiter Gebührenzahler gegenüber der Stadtgemeinde Bremen bleiben – mit allen verbraucherschutzrechtlichen Möglichkeiten“, erklärte Senator Dr. Nußbaum.

Sobald die abschließende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Driehaus vorliegt, wird sich der Senat erneut mit der Reorganisation der Abwasserentsorgung befassen.

Senator Neumeyer hob die enge Kooperation aller Beteiligten hervor. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, um die schwierige juristische Materie gemeinsam zu bewältigen: „Ziel bleibt die Stärkung des Wirtschaftstandortes Bremen. Um dieses Ziel zu erreichen ist letztlich ist nicht die Frage des Modells entscheidend, sondern dass im Ergebnis eine tatsächliche Entlastung der Unternehmen erreicht wird“.

Senator Dr. Ulrich Nußbaum betonte, dass es Ziel sein müsse, das neue Modell schnellstmöglich im Jahre 2007 umzusetzen.