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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

„Vorschriften strikt beachten“ - Senator Eckhoff rügt Dienstwagenpraxis der BEB

15.06.2004

Der Entsorgungsbetriebsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung (15.06.2004) mit dem Thema Dienstwagen für Bereichsleiter der Bremer Entsorgungsbetriebe befasst.

Eine Prüfung dieser Angelegenheit im Hause des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die seit Anfang 2002 währende Praxis der Bereitstellung von Dienstwagen zur Privatnutzung für acht Bereichsleiter und Stabmitarbeiter gegen § 52 der Landeshaushaltsordnung verstoßen hat. § 52 LHO schreibt vor, dass von dem begünstigten Bediensteten ein angemessenes Entgelt an den Dienstherrn zu entrichten ist. Dies ist unterblieben, stattdessen wurde von den betroffenen Mitarbeitern der steuerliche Einkommensvorteil an das Finanzamt abgeführt.


Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat daher die Betriebsleitung der Bremer Entsorgungsbetriebe angewiesen, § 52 der Landeshaushaltsordnung unverzüglich strikt anzuwenden.


Die Betriebsleitung der Bremer Entsorgungsbetriebe hat in der Entsorgungsbetriebsausschusssitzung ihr Bedauern über ihr Fehlverhalten erklärt und mitgeteilt, dass sie zukünftig ihren leitenden Mitarbeitern eine private Nutzung von Dienstwagen nicht mehr anbieten wolle und jetzt bemüht sei, den BEB-eigenen Fuhrpark so schnell wie möglich massiv zu verkleinern.



Senator Jens Eckhoff erklärte hierzu: „Nur durch entschiedenes Handeln lässt sich der für die Entsorgungsbetriebe entstandene Flurschaden beheben. Deshalb begrüße ich es, dass die Betriebsleitung ihr Fehlverhalten erkennt, bedauert und beendet. Wenn weitere Prüfungen dies geboten erscheinen lässt, müssen gegebenenfalls auch arbeitsrechtliche Schritte ergriffen werden.“