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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senatsbeschluss zu Kita und Schulen für den Zeitraum vom 1. bis 14. Februar

21.01.2021

Seit dem 13. Dezember 2020 besagen die Beschlüsse Bund und Ländern, dass Schulen geschlossen oder die Präsenzpflicht in Schulen aufgehoben sein soll. In etwa der Hälfte der Bundesländer ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Am 19. Januar 2021 wurde folgender Beschluss im Gespräch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin gefasst:

"Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Deshalb ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar notwendig, sowie eine restriktive Umsetzung. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Bund und Länder danken ausdrücklich Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und dem pädagogischen Personal in Schulen und in der Kindertagesbetreuung für die Bewältigung der großen Herausforderungen in der Pandemie. Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz hat hohe Priorität."

Der Bremer Senat hat auf dieser Grundlage und auf Basis einer Vorlage der Senatorin für Kinder und Bildung heute (Donnerstag, 21. Januar 2021) für den Zeitraum vom 1. bis 14. Februar folgende Regelungen für die Kindertagesbetreuung und Schulen vorgesehen.

Kindertagesbetreuung

Die unter den Maßgaben des Infektionsschutzes zeitlich eingeschränkten Betreuungskapazitäten sollen allen Kindern und Eltern im Rahmen ihrer sozialen und familiären Bedarfe gleichsam offenstehen. Dies erfordert ein solidarisches Miteinander aller Beteiligten und ist mit dem dringenden Appell an die Eltern verbunden, die Kindertagesbetreuungseinrichtungen nur in den Fällen und in dem Maße in Anspruch zu nehmen, indem eine persönliche oder sonstige Kinderbetreuung nicht möglich ist.

Es gilt:

  • Für alle Kindertagesbetreuungseinrichtungen eingeschränkter Regelbetrieb gemäß Stufe 2 des geltenden Reaktionsstufenplans in Verbindung mit dem Appell an Eltern, die Kinder soweit möglich zuhause zu betreuen.
  • Der Reaktionsstufenplan, Stufe 2 umfasst:
  • Strikte Trennung in Stammgruppen,
  • gruppenübergreifender Personaleinsatz nur in Gruppen mit reduzierter Kinderzahl oder möglichst ganz zu vermeiden,
  • Erfüllung eines Mindestbetreuungsanspruchs von 20 Wochenstunden,
  • die Betreuungszeiten sollen so gelegt sein, dass möglichst alle Kinder eine Mittagsverpflegung erhalten.

Die Kita-Träger werden zudem gebeten, auf Basis der Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 den Kontakt zu Kindern regelmäßig aufrecht zu erhalten, die die Einrichtungen auf Wunsch der Eltern nicht besuchen und adäquate pädagogische Angebote zu machen. Es soll ein Vorschlag für einen Beitragserlass für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 erarbeitet werden.

Schulen

1. Grundschulen, Förderzentren sowie Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schule

  • Die Schulen sind geöffnet, es besteht keine Präsenzpflicht. Es erfolgt ein eingeschränktes unterrichtliches Präsenzangebot im täglichen Wechselmodell und in Halbgruppen. Dieses wird durch Angebote des Distanzlernens ergänzt: Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten unterrichtliche Lernangebote aus der Distanz.
  • Die Sorgeberechtigten entscheiden über die Teilnahme an den Präsenzphasen. Es wird eine Notbetreuung angeboten, die dort ermöglicht wird, wo eine andere Betreuung aus Elternsicht nicht möglich ist.
  • Ganztagsangebote sind grundsätzlich ausgesetzt, die Mittagessenversorgung wird soweit wie möglich gewährleistet.
  • Schwimmunterricht findet bis zum 14. Februar 2021 nicht statt.
  • Sportunterricht und Bewegungsangebote sind unter Berücksichtigung der Corona Verordnung und unter Beachtung der Hygienekonzepte möglich.

2. Weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Die Schulen sind geöffnet, es besteht keine Präsenzpflicht.
  • Für die Klassenstufen 5 und 6 gelten die Regelungen gemäß Pkt.1 Grundschulen und Förderzentren einschließlich der Regelungen zur Einrichtung einer Notbetreuung.
  • Ab Klassenstufe 7 erfolgt bis zum 14. Februar 2021 ein eingeschränktes unterrichtliches Präsenzangebot im Wechselmodell und in Halbgruppen. Dieses wird durch Angebote des Distanzlernens ergänzt. Die Vermittlung von prüfungsrelevantem Wissen wird für alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgang 10 und gymnasiale Oberstufe) verbindlich gesichert. Organisatorisch erfolgt dies weiterhin in Form eines Wechselmodells mit Halbgruppenbildung.
  • Die Sorgeberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden über die Teilnahme an den Präsenzphasen.
  • Die Pflicht zur Teilnahme an prüfungsrelevanten Klausuren bleibt für die abschlussrelevanten Jahrgänge an den allgemeinbildenden Schulen bestehen. Die Schulen gewährleisten dabei die Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte und Abstandsregelungen.
  • Ganztagsangebote sind grundsätzlich ausgesetzt, die Mittagessenversorgung wird soweit wie möglich gewährleistet.
  • Sportunterricht und Bewegungsangebote sind unter Berücksichtigung der Corona-Verordnung und unter Beachtung der Hygienekonzepte möglich.

3. Berufsbildende Schulen

  • weiterhin Unterrichtsangebot für die Abschlussklassen mit alternierenden Präsenzphasen, alle anderen Klassen ausschließlich im Distanzunterricht.
  • Bei Klausuren und Leistungsnachweisen in den Abschlussklassen, die nur in Präsenz an den Schulen durchgeführt werden können, ist die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

4. Abschlussprüfungen
Gemäß dem Beschluss der KMK vom 21.01.2021 sollen die Abschlüsse soweit möglich nach hinten verschoben werden. Der zeugnisrelevante Unterricht für die Q2.2 wird bis zum 30.4.2021 verlängert, im Monat Mai findet ausschließlich prüfungsvorbereitender Unterricht statt. Die schriftlichen Abiturprüfungen werden im Zeitraum vom 01.06. bis 12.06.2021 durchgeführt, die mündlichen Prüfungen vom 14.06. bis 18.06.2021. Der Termin der Zeugnisausgabe wird auf den 21. Juli verlegt. Die zugehörigen Verordnungen werden der Deputation vorgelegt.
Die erforderliche Verschiebung der Zentralen Abschlussprüfungen des Sekundarbereichs I brächte eine nicht statthafte Verkürzung des Urlaubsanspruchs der Schulabgängerinnen und Schüler vor Aufnahme einer Ausbildung mit sich. Zur Ermöglichung einer Verschiebung der am Ende des Schuljahres liegenden Zentralen Abschlussprüfungen des Sekundarbereichs I beauftragt der Senat die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine (dauerhafte) Verlegung bzw. Festsetzung des Ausbildungsbeginns in der Freien Hansestadt Bremen auf den 01. September (eines) dieses Jahres umzusetzen sein könnte.
5. Ausblick
Die Umsetzung der o.g. Eckpunkte durch entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung erfolgt in der regulären Senatssitzung am 26. Januar 2021. Die Senatorin für Kinder und Bildung beabsichtigt zum 14. Februar 2021 zum verbindlichen Präsenzunterricht zurückzukehren. Dies hängt allerdings von der weiteren Entwicklung der Inzidenzwerte ab.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853,
E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de