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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt zügige Umsetzung des Generalplans Küstenschutz

24.04.2007

Der Senat hat sich heute (24.04.07) für eine zügige Umsetzung des Generalplans Küstenschutz ausgesprochen. Der Generalplan ist gemeinsam mit Niedersachsen erarbeitet worden und ist Grundlage für den Ausbau von Deichen und technischen Bauwerken.
Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ronald-Mike Neumeyer, begrüßte den Senatsbeschluss. „Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um den Hochwasserschutz im Land Bremen in den kommenden Jahren entscheidend zu verbessern.„

Für das Land Bremen hat der Hochwasserschutz von jeher eine existenzielle Bedeutung: 9/10 der gesamten Landesfläche sind überflutungsgefährdet und müssen durch Deiche und sonstige Schutzanlagen vor Sturmfluten geschützt werden. 570.000 Bremer Einwohner, dies entspricht rund 85 % der Gesamtbevölkerung, sind auf einen funktionierenden Hochwasserschutz angewiesen. Im Falle des Versagens der Hochwasserschutzanlagen können erhebliche Sachschäden entstehen, sowohl bei öffentlichen Infrastruktursystemen, wie etwa Verkehrswegen und Versorgungseinrichtungen, als auch im privaten Bereich.

Die Folgen von Überflutungen wirken über die Landesgrenzen hinaus. Nur durch eng miteinander abgestimmte Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass Überflutungsrisiken angemessen begegnet werden kann. Deshalb haben die Länder Niedersachsen und Bremen frühzeitig eine enge gegenseitige Abstimmung im Bereich des Küstenschutzes verabredet.
Der Generalplan bezieht sich ausschließlich auf die niedersächsische Festlandsküste sowie die Ästuare der Ems, Weser und Elbe. Die bislang noch gültigen Solldeichhöhen für Bremen resultieren im Wesentlichen aus Untersuchungen des Franzius-Institutes der Universität Hannover aus dem Jahre 1959.

Die umfangreichen Untersuchungen, die dem Generalplan Küstenschutz zu Grunde liegen, haben ergeben, dass in Bremen und Bremerhaven ein erheblicher Erhöhungsbedarf an weiten Bereichen der Landesschutzdeichlinie besteht. Von der 73,8 km langen Landesschutzdeichlinie haben insgesamt 54,6 km ein Unterbestick (Unterbestick = die tatsächlichen Deichabmessungen liegen unter den neuen Sollwerten) und sind damit nicht hoch genug. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
Im Bereich des Deichverbandes am linken Weserufer (DVL) weist der Landesschutzdeich bei einer Gesamtlänge von 21,6 km auf rd. 13 km ein Unterbestick auf, davon 7,58 km (rd. 35 %) 0,50 m und mehr.

Im Bereich des Deichverbandes am rechten Weserufer (DVR)/ der Stadtgemeinde Bremen weisen von der insgesamt 37,2 km langen Landesschutzdeichlinie rd. 26,9 km ein Unterbestick auf. Bei rd. 20,4 km Deichlinie beträgt die Fehlhöhe 0,50 m und mehr.

In dem von bremenports in Bremerhaven wahrgenommenen Unterhaltungsbereich hat von der insgesamt 15,0 km langen Landesschutzdeichlinie die gesamte Deichstrecke von der südlichen Landesgrenze bis zum Containerterminal, also rund 14,7 km, ein Unterbestick und muss damit erhöht werden.

Die Kosten für diese Maßnahmen werden derzeit auf rund 100 Million Euro veranschlagt. Der Ausbau der Hochwasserschutzanlagen soll möglichst in den kommenden 10 Jahren abgeschlossen werden.

In die Untersuchungen zum Generalplan Küstenschutz ist der klimabedingte Meeresanstieg mit 25 Zentimetern eingerechnet worden. Während der Fertigstellung des Berichtes ist der aktuelle vierte Bericht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) - einer weltweit anerkannten Expertengruppe von 500 international tätigen Wissenschaftlern - zum Klimawandel veröffentlicht worden, der bezüglich des Meeresspiegelanstieges bis 2100 für das niedrigste Szenario einen Anstieg von 18-38 cm und für das höchste einen Anstieg von 26-59 cm beschreibt.
Vor diesem Hintergrund hält es der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr für geboten, gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister zu prüfen, ob weitergehende, über die Umsetzung des Generalplanes 2007 hinausgehende Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Dies kann bedeuten, dass die Deiche mit Unterbestick schneller ausgebaut werden, als in der bisher veranschlagten Umsetzungszeit von 10 Jahren, und dass auf den bislang vom Generalplan 2007 berücksichtigten säkularen Meeresspiegelanstieg von 25 cm ein zusätzlicher Sicherheitszuschlag von weiteren 25 cm ergänzt wird.

Zur Finanzierung hat der Senat festgestellt, dass im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen zusätzliche Landesmittel erforderlich werden können. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtfinanzierung wird auch der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr einen Beitrag im Rahmen seiner Eckwerte leisten. Zugleich wird der Senat sämtliche möglichen Initiativen ergreifen, um eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 70 Prozent an den Kosten für den Küstenschutz in Bremen zu erreichen. Senator Neumeyer: „Die bislang im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei weitem nicht aus, um diese 70-prozentige Beteiligung des Bundes einzulösen. Es darf aber nicht sein, dass der Bund die Küstenländer bei der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz alleine lässt.“

Als erste Maßnahme für einen verbesserten Hochwasserschutz sollen die Deichabschnitte Lohmann- und Weserdeich in Bremerhaven in Angriff genommen werden. Hierfür kann bei dem Bau der neuen Kaiserschleuse anfallender Bodenaushub verwendet werden, wodurch die Kosten um 2,5 Mio. € reduziert werden.