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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat beschließt Wissenschaftsplan 2020

Verlässlichkeit für die Hochschulen im Land Bremen

05.08.2014

Der Bremer Senat hat heute (Dienstag, 5. August 2014) den Wissenschaftsplan 2020 beschlossen. "Mit dem Wissenschaftsplan 2020 legen wir einen soliden Plan vor, der stabile Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wissenschaft im Land Bremen sichert. Wir möchten die Erfolge unserer Hochschulen fortsetzen. Das gelingt mit einer verlässlichen Planung, die Kontinuität sichert, aber auch Innovationen garantiert."

Der Plan beschreibt die Entwicklungslinien für die Wissenschaftseinrichtungen, definiert Maßgaben für die Hochschulentwicklung und Arbeitsschwerpunkte. Darüber hinaus skizziert er den finanziellen und strukturellen Rahmen.

Eckpunkte des Wissenschaftsplans
Die Planung soll das Wissenschaftssystem im Land Bremen in die Lage versetzen, sich auf die zukünftigen Aufgaben und Anforderungen einzustellen. Im Zentrum der Wissenschaftspolitik stehen die Verbesserung der Lehre sowie die Weiterentwicklung der Forschung. Die Wissenschaftspolitik des Landes Bremen will auch künftig ein vielfältiges und anspruchsvolles Studienangebot vorhalten und die Forschung auf hohem Niveau sicherstellen.
Dafür stellt der vorgelegte Wissenschaftsplan 2020 eine gute Basis dar. Grundlage sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der die Qualität des Wissenschaftssystems im Land Bremen als leistungsfähigen Wissenschaftsstandort explizit würdigt, aber auch Verbesserungsvorschläge zur Steigerung der Leistungsfähigkeit gemacht hat.

Konzentration auf die Stärken: Die Wissenschaftsschwerpunkte
Im Vordergrund der Wissenschaftspolitik Bremens steht die Konzentration auf die fünf Wissenschaftsschwerpunkte des Landes: Meereswissenschaften, Materialwissenschaften, Informations- und Kommunikationswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie Gesundheitswissenschaften. Ebenso von zentraler Bedeutung ist die Hochschule für Künste mit ihren Schwerpunkten Kunst, Musik und Design. Die Schwerpunkte, die sowohl in der Lehre als auch in der Forschung abgebildet werden, sollen an den Hochschulen systematisch weiterentwickelt und vertieft werden, um dem Leitbild des Zusammenhangs von Lehre und Forschung zu entsprechen. Zu diesem Zweck ist auch das forschende Lernen weiter zu stärken. Die Hochschulen im Land Bremen sollen sich entlang der Stärkung der Interdisziplinarität, der Internationalität, der Diversity, Gendergerechtigkeit und der Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung entwickeln.

Weiterentwicklung von Lehre und Forschung durch Leistungsfähigkeit der Hochschulen
Mit den Wissenschaftsschwerpunkten wird nicht nur die Qualität der Forschung, sondern auch die der Lehre in den Hochschulen weiterentwickelt. Es ist das Ziel des Landes, auch in der Lehre und in der Ausbildung eine ähnlich hohe Leistungsfähigkeit wie in der Forschung zu erreichen.
Senatorin Quante-Brandt: "Mit der Qualitätsverbesserung in der Lehre wollen wir auch erreichen, dass weniger Studierende ihr Studium abbrechen. Wenn wir ein dauerhaft attraktives Studienangebot im Land vorhalten, werden wir auch langfristig Studierende gewinnen. Dadurch wird unser Wissenschaftssystem gestärkt, unsere Studierenden bereichern unser gesellschaftliches Leben und auch die Wirtschaft profitiert davon."
Die weitere Ausgestaltung der Wissenschaftsschwerpunkte des Landes, die in enger Kooperation mit außeruniversitären Partnern und Hochschulen, wenn möglich auch mit überregionaler Beteiligung, eine internationale Ausstrahlung erreichen sollen, ist ein wichtiges Anliegen der Wissenschaftsplanung, um die Forschung in den Hochschulen zu stärken. Für die Position und den Erfolg des Wissenschaftsstandortes Bremen/Bremerhaven ist das wichtig, um auch künftig eine hohe Attraktivität für Studierende, wissenschaftlichen Nachwuchs und Professorinnen und Professoren zu besitzen.
Eine hohe praktische Berufskompetenz und eine gute Lehr-Lern-Qualität, verbunden mit einer verbesserten Beratung und Unterstützung für die Studierenden gerade in der Studieneingangsphase, sind herausragende Ziele in der Lehre und bei der Modernisierung der Studiengänge. Das Studium muss beim Erwerb fachwissenschaftlicher Kenntnisse, beruflicher oder künstlerischer Kompetenzen auch soziale, ethische und moralische Bezüge wissenschaftlichen Handelns und entstehender Folgewirkungen in den Blick nehmen.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Weiterentwicklung der relevanten Studienbereiche wie die Soziale Arbeit, die Lehramtsausbildung sowie die Ausbildung im künstlerischen Bereich für das Land Bremen von großer Bedeutung.

Stärkere Profilierung durch Neuordnung von Studiengängen
Die Bremer Hochschulen stehen vor der Aufgabe, ihre vorhandenen Studienangebote im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Profilbildung auf den Prüfstand zu stellen. Dazu gehören eine Fächerkonsolidierung und eine Ausrichtung an den spezifischen Stärken jeder Hochschule. Das gilt auch für eine verbesserte Abstimmung und mehr Kooperation der Hochschulen in benachbarten Studiengängen, auch um Doppelangebote zu vermeiden.

Prüfaufträge sind ergebnisoffen
Das Land hat Prüfaufträge an die Hochschulen erteilt, die ergebnisoffen sind. In die Überlegungen sollen auch Möglichkeiten der Neugestaltung von Studienprogrammen einbezogen werden.
Für das Fach Psychologie soll die Universität Möglichkeiten prüfen, ob das Fach mit einem neuen inhaltlichen Schwerpunkt, beispielsweise in Kooperation mit einer staatlichen Universität im Norden, neu aufgebaut werden kann. Die Hochschule Bremen hat Prüfaufträge für die Fächer Volkswirtschaft, Journalistik, Politikmanagement, Freizeitwissenschaften und Tourismusmanagement erhalten. Die Studiengänge sollen vor dem Hintergrund eines möglichen Anschlusses an andere Studiengänge bewertet und gegebenenfalls mit konzeptionellen Vorschlägen zur Neubewertung versehen werden.
Hochschule und Universität werden gebeten, bis zum Beginn des Wintersemesters Vorschläge zu machen.

Qualität durch Kooperationen
Zur Weiterentwicklung gemeinsamer Themenstellungen von Lehre und Forschung zwischen verschiedenen Hochschultypen, mit außeruniversitären Instituten und Unternehmen schlägt der Wissenschaftsrat die Bildung von sogenannten "Kooperationsplattformen" vor, in denen die unterschiedlichen Partner themenbezogen zusammenarbeiten. Das Land wird diesen Vorschlag aufgreifen, um mit den Hochschulen gemeinsame Realisierungswege, zum Beispiel zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen, zu entwickeln. Dies dient auch einer soliden Nachwuchsförderung.
Die Studienprogramme im Bereich Gesundheit und Pflege sollen überprüft und ein gemeinsames gesundheitswissenschaftliches Profil unter Einbeziehung des Studienprogramms Medizintechnik der Hochschule Bremerhaven und der einschlägigen Studiengänge der Hochschule Bremen für die Ausbildung zu entwickeln.
Ebenso soll geprüft werden, ob zur Verbesserung der kunstpraktischen Kompetenzen von Lehramtsstudierenden die Durchführung der kunstpraktischen Ausbildung durch die Hochschule für Künste sinnvoll sein kann. Die erziehungswissenschaftlichen Anteile würden auch weiterhin von der Universität verantwortet werden.

Heterogenität als Chance
Insgesamt ist den größer werdenden Unterschieden bei den Studienvoraussetzungen gezielter Rechnung zu tragen. Das gilt auch für die Beratung aller Studieninteressierten und Studierenden. Die Hochschulen müssen sich darauf einstellen, dass Studierende mit zunehmend unterschiedlichen Voraussetzungen an die Hochschulen kommen. Um das Potenzial der Studierenden stärker zur Entfaltung zu bringen, werden die Hochschulen Konzepte entwickeln, damit der Bedarf an gut ausgebildeten Nachwuchskräften gedeckt werden kann und zugleich die Quote der Absolventinnen und Absolventen gesteigert wird. Zudem sollen auch mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund dazu motiviert werden, ein Studium aufzunehmen. Dazu halten die Hochschulen Angebote vor, die beispielsweise die Wissenschaftssprache Deutsch vermitteln, um das Studieninteresse zu stabilisieren.

Zukunft durch Nachwuchsförderung
Die Sicherung des hochqualifizierten Nachwuchses ist die Grundlage für eine hohe Qualität der Forschung und der Lehre in der Zukunft. Die Universität hat in ihrem Zukunftskonzept bereits dokumentiert, welch hohen Stellenwert sie auch der Nachwuchsförderung beimisst. Vor diesem Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Zukunftskonzeptes, etwa in der Stärkung der Geisteswissenschaften, der Personalentwicklung, der Nachwuchsförderung und der Gleichstellung, von besonderer Bedeutung.
Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die den Ruf auf eine Professur anstreben, soll neben dem traditionellen Qualifikationsweg über die Habilitation das Bremer Modell der Juniorprofessur fortgeführt werden. Eine verbindliche Tenure-Track-Option soll einer größeren Anzahl hervorragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern planbare und sichere Karriereperspektiven bieten. Auch der wissenschaftliche Mittelbau soll mit der Option auf Dauerbeschäftigung die Möglichkeit zu einer längeren Karriereplanung und Weiterentwicklung erhalten. Dies dient der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen und kommt der Kontinuität und Planungssicherheit in Lehre und Forschung zugute.

Sicherung der Geschlechtergerechtigkeit
Dabei wird der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Sie sind ein zentrales Ziel der Bremer Wissenschaftspolitik und deshalb seit langem Gegenstand der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen. Trotz guter und wichtiger Programme werden weitere Anstrengungen unternommen, um bei den Karrierestufen hin zur Professur zu einem höheren Frauenanteil zu kommen; von den Hochschulen wird eine aktive Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen erwartet.

Weiterbildung und Durchlässigkeit
Die demografische Entwicklung, der technologische Fortschritt und der internationale Wettbewerb führen zu einem wachsenden Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften und der Weiter- oder Umqualifizierung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Die Bremer Hochschulen sind entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates aufgefordert, ein gemeinsames landesweites Weiterbildungsprogramm zu entwickeln, das Angebote für verschiedene Zielgruppen macht.
Auch das Thema Durchlässigkeit wird in der Hochschulpolitik der kommenden Jahre eine wichtige Rolle spielen: Das Land will mehr Menschen ohne Abitur ein Hochschulstudium ermöglichen. Dazu soll die Grenze zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung durchlässiger gestaltet werden. Das bedeutet die Öffnung der Hochschulen für Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, für Berufstätige, für beruflich Qualifizierte und für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer.

Finanzielle Rahmenbedingungen
Dass in der schwierigen Bremer Haushaltssituation eine Stabilisierung der finanziellen Ausstattung des Wissenschaftsbereichs und für den Doppelhaushalt 2014/2015 sogar eine nominale Steigerung von 301 auf 318 Millionen Euro erreicht werden konnte, zeigt die hohe landespolitische Bedeutung der Wissenschaft. Damit ist eine stabile Ausgangslage für die nächste Planungsphase gelegt worden. Das Land Bremen wird sich an den Hochschulpakten II und III von Bund und Ländern beteiligen sowie die Mittel zur Ko-Finanzierung der zweiten Phase der Exzellenzinitiative bereitstellen.
Der festgelegte finanzielle Rahmen erlaubt nahezu den Erhalt der Personalstärke bei weitgehender Fortschreibung der Personalstruktur in den Hochschulen. Einzelne Einsparungen sind unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates allerdings nicht zu vermeiden. Damit ist das Land auf die zukünftige Entwicklung vorbereitet.

Zukunftsfonds
Von der Entscheidung des Bundes, die BAföG-Verpflichtungen ab 2015 zu übernehmen, wird der Wissenschafts- wie auch der Bildungsbereich im Land Bremen profitieren. Wissenschaftssenatorin Quante-Brandt: "Ich habe mich für die Aufhebung des Kooperationsverbotes stark gemacht. Deshalb ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein erster wichtiger Schritt, dem auch der Bildungsbereich folgen sollte. Vorrangig ist jetzt, die Kooperation von Bund und Ländern und damit die Finanzierungsoption durch den Bund für den Wissenschaftsbereich ohne Beschränkung auf einzelne Projekte dauerhaft wieder zu eröffnen und diese Öffnung möglichst rasch in die Tat umzusetzen."
Die Senatorin hob hervor, dass laut Gesetzentwurf der Bundesregierung Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken: "Das ist wichtig, denn damit ist auch die Lehre im Grundgesetz explizit und gleichberechtigt neben der Forschung als Unterstützungsgegenstand genannt."
Die vollständige Übernahme der Mittel für den Aufwuchs im Pakt für Forschung und Innovation durch den Bund wird sich im Wissenschaftsbereich ab 2016 auswirken.
Aus diesen freiwerdenden Mitteln wird das Land anteilig einen Zukunftsfonds für Studium und Lehre bereitstellen. Diese Mittel sollen für die Verbesserung der Lehre, zur Unterstützung der notwendigen Umstrukturierung der Hochschulen (dabei insbesondere für die Verbesserung von Studienbedingungen) für die Verbesserung im Bereich der "Offenen Hochschule" und die Stärkung von Kooperationen zwischen den Hochschulen eingesetzt werden.

Sicherung von Studienplätzen
Das Land Bremen wird sich wie bisher aktiv und solidarisch an den Hochschulpakten II und III von Bund und Ländern beteiligen und die notwendigen Komplementärmittel bereitstellen. Damit soll den gestiegenen Studierendenzahlen Rechnung getragen werden.
Um den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für ihre Entwicklung im Rahmen der vorgelegten Wissenschaftsplanung zu geben, soll entsprechend der Verabredungen in der bremischen Koalitionsvereinbarung der Abschluss eines Hochschulvertrages auf der Basis des verabschiedeten Haushalts 2014/15 bis 2020 angestrebt werden.

Transparenter Prozess
Der Wissenschaftsplan 2020 wurde mit den Hochschulen sowie weiteren Einrichtungen und Institutionen diskutiert. Er wurde zudem in öffentlichen Veranstaltungen bei Kammern, Verbänden und Unternehmen vorgestellt. In einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit wurde den Hochschulleitungen, den Personalratsvertreterinnen und -vertretern, den AStA-Vorsitzenden, den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern, der Sprecherin der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Hochschulen und Vertretern von Handelskammer und der Psychotherapeutenkammer Bremen darüber hinaus Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme gegeben.
Senatorin Quante-Brandt hob den offenen Prozess hervor und bedankte sich bei allen Beteiligten für die kritischen Beiträge: "Wir haben den Entwurf des Wissenschaftsplans 2020 in einem breiten konstruktiven Prozess diskutiert. Wir haben viele Anregungen in den Wissenschaftsplan aufgenommen. Mein Ziel war es, ein hohes Maß an Transparenz zu schaffen. Dass uns das gelungen ist, freut mich."

Der Wissenschaftsplan als PDF (pdf, 438.3 KB)

Foto: Senatspressestelle