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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Mehr Schutz für Bremens Bäume

Umweltdeputation beschließt neue Baumschutzverordnung

05.06.2025

Bäume filtern die Luft, binden CO2 und sind Lebensraum für Tiere. Sie spenden Schatten und schaffen kühle Orte an Hitzetagen. Insbesondere in Städten sind das wichtige Eigenschaften. Bremen wird deswegen künftig auch jüngere Bäume und damit mehr Bäume schützen. Die Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat einer entsprechenden neuen Baumschutzverordnung heute (5. Juni 2025) zugestimmt. Die Verordnung macht darüber hinaus Verwaltungsverfahren schlanker, transparenter und schneller.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Kathrin Moosdorf: "Bäume sind gut für uns Menschen, für die Natur und für unsere ganze Stadt. Deswegen ist es mir eine besondere Freude, dass wir mit der neuen Verordnung künftig deutlich mehr Bäume schützen. Gleichzeitig berücksichtigt die Verordnung, dass wir mehr Tempo brauchen um bezahlbaren Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Beides auszutarieren, war nicht leicht. Gelungen ist eine Baumschutzverordnung, die nun Klimaschutz, Gesundheitsschutz, Bauen in der Stadt und Lebensqualität zusammenbringt."

Mit Inkrafttreten der neuen Baumschutzverordnung sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) geschützt. Bisher liegt diese Grenze bei Laubbäumen bei 120 und bei Nadelbäumen sogar bei 300 Zentimetern. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass mehr junge Bäume geschützt werden und so zu großen Stadtbäumen heranwachsen können. Je größer und älter ein Baum ist, desto wertvoller ist er für Städte wie Bremen. Große Bäume binden sehr viel CO2 und sie kühlen ihre Umgebung deutlich spürbar. Einen nochmals erhöhten Schutz erhalten Bäume in Alleen. Diese sind bereits mit einem Stammumfang von 50 Zentimeter durch die neue Verordnung geschützt. Insgesamt stehen also deutlich mehr Bäume in der Stadt Bremen unter Schutz. Diese dürfen nur in bestimmten Fällen und nur mit einer Genehmigung gefällt oder in sonstiger Weise beschnitten und damit geschädigt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Baum nicht mehr standsicher ist oder wenn ein genehmigtes Bauvorhaben verwirklicht werden soll. Die Baumschutzverordnung regelt in solchen Fällen, dass grundsätzlich mindestens ein Ersatzbaum gepflanzt werden muss. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, eine Ersatzzahlung zu leisten.

Einige Bäume sind von der neuen Baumschutzverordnung ausdrücklich ausgenommen, zum Beispiel Bäume, die den Erhalt und die Sicherheit von Hochwasserschutzanlagen beeinträchtigen. Auch sogenannte invasive Arten sind von der Verordnung ausgenommen, das dient dem Schutz heimischer Artenvielfalt.

Die Baumschutzverordnung bringt darüber hinaus Verfahrenserleichterungen mit sich. So muss die Naturschutzbehörde zwar über den Baumbestand auf einem Baufeld informiert werden und gegebenenfalls die Fällung von geschützten Bäumen genehmigen. Eine zusätzliche und arbeitsintensive "Baumbestandsbescheinigung" entfällt künftig jedoch. Mehr Tempo für Genehmigungsverfahren bringt auch eine sogenannte "Genehmigungsfiktion". Demnach gelten alle vollständig eingereichten Anträge für das Fällen eines geschützten Baumes als genehmigt, die älter als sechs Wochen und noch nicht beschieden sind. Fristenregelungen erlauben, dass Bauvorhaben, deren Planaufstellung bereits eingeleitet wurden, weiterhin nach der alten Baumschutzverordnung zu behandeln sind. Dies sichert den Bauträgern Verlässlichkeit, Vorhaben werden nicht verzögert.

Hintergrund
Die Bremische Baumschutzverordnung aus dem Jahre 2009 war an aktuelle naturschutzfachliche Entwicklungen anzupassen, die den allgemeinen Wohlfahrtsfunktionen des Baumbestandes im angemessenerem Maße Rechnung tragen. Die derzeit gültige Verordnung liegt im deutschlandweiten Vergleich hinter vielen Verordnungen zum Baumschutz, auch von Kommunen in vergleichbarer Größe wie beispielsweise Hannover zurück. Daher war eine Novellierung erforderlich.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de