Sie sind hier:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gesundheitsdeputation stimmt Neuregelung zu

Krankenhausreform erfordert Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes

18.08.2026

Am heutigen Dienstagnachmittag (18. August 2026) stimmten die Mitglieder der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz einer Anpassung des Bremisches Krankenhausgesetzes zu. Das Nachtragsgesetz tritt vorbehaltlich der weiteren Gremienbefassung zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Anlass der Gesetzesnovelle ist die Krankenhausreform der Bundesregierung, mit der unter anderem einheitlich definierte Leistungsgruppen und eine Vorhaltevergütung eingeführt werden. Sie machen eine Neuregelung der Krankenhausplanung und -finanzierung auch auf Landesebene nötig.

Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Die Anpassung des Bremischen Krankenhausgesetzes ist die Grundlage für eine rechtssichere Krankenhausplanung. Diese wollen wir bis Ende des Jahres abschließen, um den Krankenhäusern früh Klarheit zu verschaffen. Das ist eine zwingende Folge der Krankenhausreform."
Mit der Krankenhausreform des Bundes ist die bisherige Planungssystematik der Länder nach Fachrichtungen nicht mehr vereinbar. Für die jeweiligen Zuweisungen der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser ab 2027 und einer Überarbeitung der Krankenhausplanung bedarf es einer Neuregelung im Landesgesetz. Ziel ist es, die Krankenhausplanung und die Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum Jahresende abzuschließen. So wissen die Krankenhäuser bereits im ersten Quartal 2027, wie hoch die Vorhaltevergütung ausfällt, die mit den Leistungsgruppen verknüpft ist und die die medizinische Behandlung unabhängiger machen soll von Fallzahlen. Das hilft den Krankenhäusern auch, ihre Strukturen anzupassen und sich auf die mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz verbundene schwierigere Finanzierungsbedingungen einzustellen.

Weitere Neuerungen des Bremischen Landeskrankenhausgesetzes sind unter anderem:

  • Stärkung der Weiterbildung
    Das neue Gesetz legt fest, dass bei der Auswahl von Leistungsgruppen besonders zählt, ob sich ein Haus verlässlich in der ärztlichen Weiterbildung engagiert. Zudem werden Krankenhäuser verpflichtet, Weiterbildungsstellen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten bereitzustellen und die Weiterbildung verlässlich zu organisieren. Dazu gehören verbindliche Vorgaben, die im Einvernehmen mit den Kammern zu treffen sind, die Bestellung von Weiterbildungsbeauftragten in den Häusern sowie die Soll-Verpflichtung, Weiterbildungsverbünde zu gründen. So wird die Weiterbildung verbindlicher und Bremen als Standort für den medizinischen Nachwuchs attraktiver.
  • Stärkung des Schutzes und Patientinnen und Patienten
    Erfährt ein Krankenhaus, dass gegen medizinisches oder therapeutisches Personal ein Strafverfahren läuft, das Zweifel an der beruflichen Zuverlässigkeit begründet, muss es die Behörde künftig unverzüglich informieren. So können berufsrechtliche oder approbationsrechtliche Schritte frühzeitig geprüft werden. Zusätzlich muss jedes Haus ein verbindliches Schutz- und Handlungskonzept für den Umgang mit dem Verdacht von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorhalten.
  • Verbesserung der Steuerungen von Notfallpatientinnen und -patienten
    Der Rettungsdienst steuert Notfälle über das digitale System IVENA in das jeweils geeignete Krankenhaus. Das funktioniert aber nur, wenn sich die Häuser nicht ohne triftigen Grund abmelden. Künftig dürfen Engpässe nur noch gemeldet werden, wenn die tatsächliche Auslastung dies rechtfertigt. Die Behörde kann das anhand der Auslastungszahlen prüfen, bei der Vergabe von Leistungsgruppen berücksichtigen und missbräuchliche Abmeldungen als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

Bremen von oben ·