Krankenhausreform erfordert Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes
18.08.2026Am heutigen Dienstagnachmittag (18. August 2026) stimmten die Mitglieder der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz einer Anpassung des Bremisches Krankenhausgesetzes zu. Das Nachtragsgesetz tritt vorbehaltlich der weiteren Gremienbefassung zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Anlass der Gesetzesnovelle ist die Krankenhausreform der Bundesregierung, mit der unter anderem einheitlich definierte Leistungsgruppen und eine Vorhaltevergütung eingeführt werden. Sie machen eine Neuregelung der Krankenhausplanung und -finanzierung auch auf Landesebene nötig.
Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Die Anpassung des Bremischen Krankenhausgesetzes ist die Grundlage für eine rechtssichere Krankenhausplanung. Diese wollen wir bis Ende des Jahres abschließen, um den Krankenhäusern früh Klarheit zu verschaffen. Das ist eine zwingende Folge der Krankenhausreform."
Mit der Krankenhausreform des Bundes ist die bisherige Planungssystematik der Länder nach Fachrichtungen nicht mehr vereinbar. Für die jeweiligen Zuweisungen der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser ab 2027 und einer Überarbeitung der Krankenhausplanung bedarf es einer Neuregelung im Landesgesetz. Ziel ist es, die Krankenhausplanung und die Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum Jahresende abzuschließen. So wissen die Krankenhäuser bereits im ersten Quartal 2027, wie hoch die Vorhaltevergütung ausfällt, die mit den Leistungsgruppen verknüpft ist und die die medizinische Behandlung unabhängiger machen soll von Fallzahlen. Das hilft den Krankenhäusern auch, ihre Strukturen anzupassen und sich auf die mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz verbundene schwierigere Finanzierungsbedingungen einzustellen.
Weitere Neuerungen des Bremischen Landeskrankenhausgesetzes sind unter anderem:
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de