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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Broschüre informiert über neues Naturschutzrecht

16.10.2006

Mit einer neuen Broschüre informiert der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr jetzt über das neue Bremische Naturschutzrecht. Die Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes wurde am 23. Februar 2006 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen. Mit der Anpassung an moderne Anforderungen und bundesrechtliche Vorgaben wurden in dem Gesetz vor allem folgende Kernpunkte geregelt:

Es wird die Möglichkeit für Ersatzzahlungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft eingeführt, wenn keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden können. Diese Ersatzzahlungen sind zweckgebunden für die Verbesserung des Naturschutzes zu verwenden.

Eine weitere Möglichkeit, Planungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen, wird durch einen sogenannten „Naturschutz auf Vorrat“ geschaffen, indem Flächen- u. Maßnahmepools angelegt werden können, die bei Bedarf als Ausgleichs- und Ersatzflächen zukünftigen Eingriffen zugeordnet werden sollen.

Zur Verkürzung von Verfahren wird die bisher in zwei Stufen vorgesehene Landschaftsplanung - Landschaftsprogramm für überörtliche und Landschaftspläne für örtliche naturschutzbezogene Darstellungen - in der Stadtgemeinde Bremen künftig nur noch im Landschaftsprogramm erfolgen.

Das 60-seitige Heft ist unter der Tel.-Nr.: 361 96905 erhältlich..