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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bauverwaltung erhebt Beratungsgebühren

02.05.2006

Seit mehreren Jahren regelt die Kostenverordnung, dass die Beratung von Bauherrn und anderen am Bau Beteiligten gebührenpflichtig ist, soweit sie eine Zeitdauer von 15 Minuten überschreitet. Diese Praxis ist rechtlich und wirtschaftlich nicht länger vertretbar. Zuletzt hat der Rechnungshof diese Situation beanstandet und dringend die tatsächliche Erhebung der Beratungsgebühr angemahnt. Ab dem 1. Mai wird jetzt entsprechend verfahren.

Im einzelnen werden folgende Gebühren erhoben:

bis zu 15 Minuten: gebührenfrei
½ Stunde (entspricht 15 – 45 Minuten): 27,- €
1 Stunde (entspricht 45 – 75 Minuten): 54,- €
usw.

Die Regelung gilt nur für Beratungsgespräche in baurechtlichen Angelegenheiten, sei es zur Klärung der Zulässigkeit eines beabsichtigten Bauvorhabens oder zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem bereits laufenden Antragsverfahren.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zunehmend Verantwortung auf die am Bau Beteiligten delegiert. Aber auch im Rahmen umfassender Genehmigungsverfahren gehört es zu den Aufgaben der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, vollständige Unterlagen einzureichen. Mit der jetzt erhobenen Gebühr sollen die Kosten für den nach wie vor hohen Beratungsaufwand durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung überwiegend von denen getragen werden, die unmittelbar einen Vorteil von der Beratung haben.