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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Autowäsche kann Grundwasser gefährden

13.02.2006

Beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr häufen sich in letzter Zeit Beschwerden über Gewässerverunreinigung durch private Autowäschen. Hierzu tragen möglicherweise auch umfangreiche Werbungen für Waschzusätze für Hochdruckreiniger zum Entfernen von Öl, Fett und Mineralverschmutzungen bei. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz solcher Reinigungsmittel bei der privaten Autowäsche und auch bei der Reinigung von Terrassen nicht zulässig ist.


Bei der Autowäsche im öffentlichen Raum ist zu beachten, dass das Fahrzeug nur mit klarem Wasser abgewaschen werden darf. Es dürfen keine Waschzusätze eingesetzt, keine Unterbodenwäsche durchgeführt und das Fahrzeug darf nicht mit einem Schlauch abgespritzt werden (Straßenordnung der Stadt Bremen, § 2, Abs. 3).


Auf privaten Flächen gilt die Straßenordnung zwar nicht, aber hier ist die Fahrzeugpflege in gleicher Weise eingeschränkt und zwar nach dem Bremischen Wassergesetz und dem Entwässerungsortsgesetz. Bei der Autowäsche entsteht Abwasser, das vorschriftsmäßig zu entsorgen ist. Eine Einleitung in die Kanalisation ist nicht gestattet und das Versickern im Erdreich ist zum Schutz des Grundwassers ebenso verboten.


Wer dies nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.


Alles, was über ein nur oberflächliches Abspülen mit klarem Wasser hinausgeht, unterliegt den Entwässerungsvorschriften. Autowäsche sollte deshalb ausschließlich bei Tankstellen und Waschstraßen vorgenommen werden. Dort wird das anfallende Schmutzwasser über Benzin- und Schadstoffabscheider abgeleitet. Die Verschmutzungen können so die Abwasserleitungen oder das Grundwasser nicht erreichen.


Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger werden unter der Telefonnummer 0421-361-5353 beantwortet.