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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Eckhoff weist Kritik der Kleingärtner zurück

30.08.2005

„Derzeitige Bundesregelung ist dirigistischer Unsinn“

Als „nicht sachgerecht und anmaßend“ hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff, die Kritik des Landesverbandes der Gartenfreunde zurückgewiesen. „Dass ein Kleingärtnerverband öffentlich Ratschläge gibt, welche Partei auf Bundesebene gewählt werden soll, ist schon abwegig genug. Dass dies dann aber auch noch nachweislich mit falschen Argumenten begründet wird, darf nicht unwidersprochen bleiben.“


Eckhoff wies insbesondere den Vorwurf zurück, er habe den Dialog mit den Kleingärtnern verweigert. „In der Vergangenheit hat der LV der Gartenfreunde seine Bremen-Seiten mit der Schlagzeile Partnerschaftlicher Dialog mit Senator Eckhoff getitelt und von einer angenehmen Atmosphäre gesprochen. Und in der Tat hat das Ressort umfassendste Vorabgespräche mit den Verbandsvertretern zum Thema Beitragserhöhung geführt: „Wir waren uns in einem Gespräch am 22. Oktober 2004 einig, dass es vertretbar ist, die Pacht in Bremen von derzeit 18 Cent auf einen Betrag um die 30 Cent pro m² zu erhöhen. Zum Thema Verlässlichkeit und Dialog gehört sicherlich, dass der Landesverband kurzfristig diese Verabredung aufgekündigt hat und sich an die Spitze der Fundamentalopposition gesetzt hat. Dies hat mich nicht davon abgehalten, auch auf dem Verbandstag der Kleingärtner Rede und Antwort zu stehen. Dabei habe ich die ursprüngliche Verabredung vom Oktober nicht erwähnt, um auf dieser Versammlung den Vorstand nicht zu desavouieren.“


Eckhof verwies darauf, dass jetzt für eine Erhöhung der Gebühren zunächst ein Gutachten über den Bodenwert von Kleingärten in Bremen abgewartet werden müsse. „Ziel bleibt es, die Vorgabe des Koalitionsausschusses umzusetzen und die Pacht auf 30 Cent zu erhöhen.“

In diesem Zusammenhang verwies Eckhoff darauf, dass derzeit für ein 350 m² großes Parzellengrundstück eine Pacht von knapp 70 Euro pro Jahr also weniger als sechs Euro pro Monat gezahlt werde.

Unabhängig von dieser aktuellen Frage gebe es überzeugende Argumente, das Bundeskleingartengesetz zu ändern, das derzeit keinen Raum für regional angemessene Lösungen lasse. Bislang regelt das Bundesgesetz, dass der Pachtzins auf das Vierfache des ortsüblichen Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbaus begrenzt ist, für Eckhoff eine längst überholte Bemessungsgrundlage: „Ich halte es deshalb für richtig, dass die Senatskanzlei diesen Vorschlag teilt und nach Berlin weitergeleitet hat. Niemand kann mir erklären, warum Kleingärten in 1 a Lage, stadtnah und am Wasser die gleiche Pacht kosten, wie Kleingärten weit ab vom Schuss. Bislang schreibt die Bundesgesetzgebung diesen dirigistischen Unsinn vor, statt auch im Kleingartenbereich marktwirtschaftliche Aspekte zuzulassen. Dies hat mit der aktuellen Debatte um die Pachterhöhung erst einmal nichts zu tun, sondern ist ein Beitrag zum überfälligen Bürokratieabbau.“