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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Schneeräumen auf Gehwegen bitte ohne Streusalz

28.01.2005

Anlässlich der aktuellen Witterung weist der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz zum Entfernen von Schnee auf Bürgersteigen nicht zulässig ist.
Das Landesstraßengesetz verbietet den Einsatz von Salzen oder salzhaltigen Streumitteln überall, wo Bäume an den Straßen stehen oder begrünte Grundstücke angrenzen. Andernorts darf das aggressive Auftaumittel lediglich bei extremen Wetterlagen wie beispielsweise Eisregen verwendet werden.
Fällt Schnee, müssen zuerst Schneeschieber oder Besen zum Einsatz kommen. Dabei sind die Gehwege in drei Metern Breite zu räumen. Danach können - wenn erforderlich - abstumpfende Mittel wie z.B. Streusand gestreut werden. Besonders in Baumärkten sind auch andere Streumittel zu finden, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sind. Auch sie kann man unbedenklich verwenden. Um den "Blauen Engel" führen zu dürfen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Die Streumittel müssen frei von Auftaumitteln sein, dürfen keine organischen Bestandteile (z.B. Harnstoffe) enthalten und sie müssen frei sein von umweltschädlichen Beimengungen.
So dürfen weder lösliche Schwermetallverbindungen noch Stoffe mit Düngewirkung enthalten sein. Neben Sand erfüllen viele Sorten von Split oder Granulat diese Anforderungen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der abstumpfenden Mittel ist, dass sie meist liegen bleiben. Bei gelegentlichen Frösten oder wenig Schnee reicht oft einmaliges Streuen für mehrere Tage.
Von Streusalz gehen erhebliche negative Wirkungen für die Natur aus. Streusalz versickert mit dem Schmelzwasser im Boden und zerstört dort die Wurzeln der am Straßenrand wachsenden Pflanzen. Jedes Jahr sterben durch die Folgen der Salzstreuung viele Bäume und Sträucher. Zudem kann Streusalz auch das Grundwasser belasten und bringt die Metallteile der Autos zum Rosten.