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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat stimmt Restrukturierungskonzept für „BSAG 2010“ zu

28.09.2004

10 Millionen Einsparungen beim Personal – Bestandschutz bis 2010

Der Senat hat heute (Di. 23.09.2004) eine Erklärung der Stadtgemeinde Bremen zu den Kontraktverhandlungen mit der BSAG beraten und dabei einvernehmlich dem Ergebnis der bisherigen Verhandlungen zugestimmt (siehe Anlage).

„Es ist in einem konfliktreichen und schwierigen Prozess gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Bremer Straßenbahn AG völlig neu aufstellt und so für den Wettbewerb fit wird. Dies ist ein Meilenstein in der Geschichte des bremischen Nahverkehrsunternehmens“, so der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff. Eckhoff hob die lösungsorientierte Herangehensweise aller Beteiligten hervor, die den Kompromiss erst möglich gemacht habe. Jetzt sei es Aufgabe des BSAG-Vorstandes, den Sanierungskurs konsequent umzusetzen und so zum Erfolg zu führen.

Im Ergebnis wird die BSAG den Verlustausgleich bei gleichem oder besserem Leistungsniveau bis zum Jahr 2010 von derzeit über 70 Mio. € auf 43 Mio. € reduzieren. So soll spätestens bis zum Jahr 2010 die Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Der Vorstand hatte zur Hinterlegung der 43 Mio. € ein Konzept vorgelegt, das unter anderem auch einen Beitrag der Beschäftigten vorsieht. Eine Konkretisierung dieses Beitrags wird im Rahmen der parallel zu den Kontraktgesprächen geführten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der BSAG erfolgen. Angestrebt wird eine Reduzierung der tariflichen Leistungen um jährlich 10 Mio. €.

Unter diesen Bedingungen erklärt sich die Stadtgemeinde Bremen bereit, im Wege der marktorientierten Direktvergabe (moD) bis zum Jahr 2010 Nahverkehrsleistungen ausschließlich an die BSAG zu vergeben. Des Weiteren stimmt Bremen zu, dass bis Mitte 2013 auf den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die derzeit Beschäftigten verzichtet wird.

Zugleich ist in der Erklärung der Stadtgemeinde Bremen eine „Nachbesserungsklausel“ enthalten. Bis zum Herbst 2005 ist gutachterlich zu klären, ob die jetzt beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen. Falls erforderlich, sind dann weitere Restrukturierungsmaßnamen zu verabreden.

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum, dessen Ressort über den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) an den Tarifverhandlungen bei der BSAG beteiligt ist, erklärte: „Mit dem Kontrakt und der Erklärung der Stadtgemeinde Bremen als Anteilseignerin wird ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und dem Erfordernis der Wettbewerbsfähigkeit der BSAG geschaffen“. Zugleich zeigte Dr. Nußbaum großes Verständnis für die Haltung der BSAG-Mitarbeiter und ihrer Gewerkschaft, auf Bremen als Anteilseigner zu setzen: „Die Beschäftigten wollen für sich und ihre Familien einen verantwortungsbewussten Partner, der sozialverantwortlich handelt. Andererseits setze ich auf die Arbeitnehmer und den Vorstand, die BSAG als leistungsfähiges Unternehmen aufzustellen, das offensiv zukünftigen Herausforderungen gerecht werden kann“.

Für den Finanzsenator hat es mehr als Symbolwert, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber hart, aber konstruktiv aufeinander zugegangen sind, um gemeinsam die Arbeitsplätze bei der BSAG zu sichern und die Zukunft des Unternehmens zu gestalten: „Ich erhoffe mir auch für den öffentlichen Dienst ein vergleichbares verantwortliches Handeln aller Beteiligten, um gemeinsam die schwierige Haushaltssituation Bremens zu bewältigen und zugleich qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern“.

Anlage

Erklärung der Anteilseignerin Stadtgemeinde Bremen im Rahmen der Verhandlungen über einen neuen Kontrakt zwischen Vorstand der BSAG, Arbeitnehmern der BSAG, Gewerkschaft ver.di und der Anteilseignerin



„Die Freie Hansestadt Bremen stellt fest, dass die BSAG auch weiterhin die ÖPNV-Leistungen für Bremen erbringen soll und deshalb als leistungs- und wettbewerbsfähiges Unternehmen aufzustellen ist.


Unter der Bedingung, dass

  • alle Kontraktparteien das Restrukturierungskonzept des Vorstands mit der Begrenzung des Verlustausgleichs auf höchstens 43 Mio. € im Jahr 2010 – einschließlich der im Kontrakt festzulegenden Jahrestranchen – bei gleichem oder besserem Leistungsniveau als im Jahr 2004 als erforderlich für die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der BSAG spätestens im Jahr 2010 akzeptieren und
  • dem nach übereinstimmender Auffassung durch den noch auszuhandelnden Tarifvertrag ausreichend Rechnung getragen wird,


erklärt die Anteilseignerin

  • bis zum 31.12.2010 mit der Erbringung von derzeit von der BSAG erbrachten Nahverkehrsleistungen in Bremen im Wege der moD ausschließlich die BSAG zu betrauen,
  • für die Kontraktlaufzeit keine gesellschaftsrechtlichen Änderungen der Unternehmensstruktur durchzuführen,
  • ihre Zustimmung, bis zum 30.06.2013 auf den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die derzeit Beschäftigten zu verzichten,
  • ihre Zustimmung, die für Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geltenden Mitbestimmungsregeln bei Unterschreiten dieser Beschäftigtenzahl während einer Wahlperiode des Aufsichtsrates bis zum Ende der darauf folgenden Periode unverändert anzuwenden.


    Sollte ein umgehend vom Vorstand nach vorheriger Abstimmung mit allen Kontraktparteien zu beauftragendes und voraussichtlich im September 2005 vorzulegendes Benchmark-Gutachten ergeben, dass zur Herstellung der moD-Fähigkeit im Jahr 2010 weitere Maßnahmen erforderlich sind, gelten die vorstehenden Erklärungen der Anteilseignerin nur, wenn es den Kontraktparteien binnen 6 Monaten nach Vorliegen des Gutachtens gelingt, sich auf der Basis eines vom Vorstand vorzulegenden Maßnahmenbündels auf ein angepasstes Restrukturierungskonzept zu verständigen.


    Gleiches gilt, wenn sich ein Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Änderungen des europäischen Wettbewerbsrechts oder durch – was gegebenenfalls in einem Schiedsgerichtsverfahren festzustellen ist – gravierende Veränderungen der gesamt- oder regionalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergibt.“