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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Baumschutzverordnung wird angepasst

24.06.2004

Die Deputation für Umwelt und Energie hat heute ( 24.06.2004) eine Anpassung der Baumschutzverordnung auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Laubbäume, die einen Stammumfang von mehr als 1,80 Meter haben, unabhängig vom Standort geschützt sein sollen. Für Nadelbäume gilt der Schutz ab einem Umfang von 350 cm. Weiter wird vorgesehen, dass die Abstandsregelung zu den Grundstücksgrenzen entfallen soll. Bislang galt hier die Regel, dass Bäume, die näher als zwei Meter zum Nachbargrundstück stehen, nicht geschützt sind.

Mit dieser Änderung soll erreicht werden, dass besonders ortsbildprägende Bäume mit hohem ökologischen Wert erst nach einer Prüfung im Einzelfall entfernt werden dürfen.

Senator Jens Eckhoff verwies darauf, dass die Ziele der Baumschutznovelle durchaus erreicht worden sind. „Generell muss die Regel gelten, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, die Gestaltung eines Gartens zu reglementieren. Hier muss der Respekt vor der Eigenverantwortung des Eigentümers Priorität behalten. Mit der jetzt vorgeschlagenen Anpassung konzentrieren wir das öffentliche Interesse auf besonders schutzwürdige Bäume auf Privatgrundstücken. Das sind zum Beispiel Bäume, die zur Bildung eines Alleecharakters beitragen.“

Mit der Überarbeitung der Baumschutzverordnung wird zugleich das Ziel verfolgt, die Baumschutzverordnung zu vereinfachen.