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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt Oberflächenwassergebühr


17.02.2004

Aus der Senatssitzung:

Das Gesetz über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr, das seit dem 1.1.1993 erhoben wird, soll jetzt um eine Gebührenpflicht für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ergänzt werden. Das hat der Senat heute (17.2.2004) entschieden. Dem Beschluss liegt ein Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1996 zu Grunde nachdem „die knappe Ressource Wasser ein Gut der Allgemeinheit" sei. Werde Einzelnen die Nutzung einer solchen der Bewirtschaftung unterliegenden Ressource eröffnet, erhielten sie „einen Sondervorteil gegenüber all denjenigen, die dieses Gut nicht oder nicht in gleicher Weise nutzten“. Es sei „sachlich gerechtfertigt, diesen Vorteil ganz oder teilweise abzuschöpfen“. Nach sechs Bundesländern, die eine solche Gebühr bereits erheben, hat zuletzt Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Gesetz erlassen, das seit dem 1.2.2004 in Kraft ist.

Die Gebührenpflicht greift ab einer Wasserentnahmemenge von 10 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus Weser, Lesum oder Häfen, sowie ab 1 Mio. Kubikmeter bei den übrigen Gewässern. Vorgesehen ist abhängig von der Menge ein Gebührensatz von 0,005 € /pro m³ bzw. 0.003 € / pro m³. Die Erhebung soll ab 1.7.2004 erfolgen.

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff, sieht zwei wesentliche Argumente für die Einführung einer Oberflächenwasserentnahmegebühr: „Es ist anderen Bundesländern nicht vermittelbar, dass das Sanierungsland Bremen auf Einnahmemöglichkeiten verzichtet, die andere Bundesländer längst erheben. Auch deswegen ist die Einführung einer Oberflächenwasserentnahmegebühr zwingend geboten. Zudem kann auf diesem Wege zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser beigetragen werden."