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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Senat legt Trassenführung und Bauverfahren für Weserquerung fest

20.01.2004

Tunnel unter der Weser

Mit der Festlegung von Trassenführung und Bauverfahren für den Bau des Wesertunnels hat der Senat heute (Di. 20.01.2004) einen weiteren wesentlichen Beschluss zur Realisierung der Autobahn A 281 gefasst. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff: “Der Bau der A 281 ist das verkehrspolitisch bedeutendste Vorhaben Bremens in diesem Jahrzehnt. Wir haben den Auftrag der Bürgerschaft, alle Kräfte zu bündeln, um Planung und Bau voranzutreiben, so dass der Ringschluss bis 2010 realisiert werden kann. Deshalb ist eine Entscheidung jetzt erforderlich." Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Hartmut Perschau: "Um zügig mit potentiellen Investoren über den Bau des Tunnels ins Gespräch zu kommen, brauchen wir schnell einen verbindlichen Planungsstand. Mit dem Senatsbeschluss bleiben wir im verabredeten Zeitplan. Dies ist entscheidend."
Für den Bau des Tunnels kommen grundsätzlich zwei Bauverfahren in Betracht, das Bohrverfahren und das "Einschwimm- und Absenkverfahren". In einer “Vergleichsstudie Bohrtunnel – Einschwimm- und Absenktunnel“ (E+A-Verfahren) haben die beauftragten Gutachter nach einer detaillierten Gesamtabwägung beide Varianten auf die Belange „Verkehr und Sicherheit“, „Technik“, „Wirtschaftlichkeit“, „Natur und Umwelt“ sowie „Städtebau“ untersucht.
Auf der Basis der o.g. Vergleichsstudie ergeben sich folgende Ergebnisse:

  1. Es ergibt sich eine Linienführung der A 281 (siehe Anlage 2) mit einer Querung zwischen den Ortschaften Seehausen und Hasenbüren am westlichen Rand des Klärwerkes. Dies ist für die Querung die städtebaulich günstigste Lage, weil dort am wenigsten Anwohner direkt betroffen sind.

  2. Für das Einschwimm- und Absenkverfahren hat sich unter Wertung aller Kriterien ein stabiles, positives Gesamtergebnis gegenüber dem Bohrverfahren ergeben. (Siehe Anlage 1)

Mit ausschlaggebend für die Empfehlung zur Realisierung der Weserquerung mit einem Tunnel im Einschwimm- und Absenkverfahren sind die großen Kostenvorteile (Investitions- wie auch Unterhaltungs- und Betriebskosten). So ist das Bohrverfahren inklusive der Unterhaltung auf 30 Jahre mit einer Gesamtsumme von 302 Mio. Euro zu veranschlagen, während das E+A-Verfahren mit 251 Mio. Euro berechnet worden ist. Die Senatoren Jens Eckhoff und Hartmut Perschau hoben hervor, dass es angesichts dieser erheblichen Kostendifferenzen keine Alternative zur getroffenen Entscheidung gegeben habe. "Nur bei Realisierung dieses Bauverfahrens ist die Einhaltung des bisher in Ansatz gebrachten Kostenrahmens und der damit verbundenen Anschubfinanzierung durch Bremen und den Bund möglich. Der Versuch andere Lösungen zu realisieren würde unweigerlich die Weserquerung als Ganzes in Frage stellen. Dies ist angesichts der Bedeutung des Projektes für Bremen und die ganze Region nicht akzeptabel."

Die Senatoren verwiesen darauf, dass auch im Bereich der Verkehrssicherheit durch die wesentlich kürzere Tunnellänge Vorteile zu Gunsten eines Tunnels im Einschwimm- und Absenkverfahren entstehen. Nicht verschwiegen sei allerdings, dass durch das jetzt beschlossene Bauverfahren Seehausen stärker belastet werde als durch das Bohrverfahren. So rücke der Tunneleingang näher an Teile von Alt-Seehausen, dass dadurch stärker von Verkehrsimmissionen betroffen werde. Diesem werde man durch umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen begegnen. Eckhoff und Perschau: "Angesichts der Kostendifferenzen von 50 Millionen Euro gibt es realistischerweise keine Alternativen, es sei denn, man würde die Schließung des Autobahnringes in weite Ferne rücken wollen. Dies kommt für den Senat nicht infrage."
Die Weserquerung soll gemäß der Beschlusslage der Bremischen Bürgerschaft und der Vereinbarung mit dem Bund als mautfinanzierter Tunnel gebaut werden. In diese Entscheidung waren auch die Bedenken aus dem Ortsteil Seehausen gegen den Bau einer Weserbrücke eingeflossen. Auf Grundlage einer Untersuchung „Brücke / Tunnel“ hatte die Bürgerschaft der Empfehlung der Gutachter zugestimmt, die Weserquerung als Tunnel zu realisieren sowie als Anteil des Landes Bremen zum Bau eines Tunnels eine Summe von 6 Mio. Euro an der Anschubfinanzierung von insgesamt 41 Mio. Euro (Bundesanteil max. 35 Mio. Euro) bereit zu stellen. Eckhoff und Perschau erinnerten daran, dass die private Finanzierung des Tunnels die Autobahneckverbindung erst möglich mache. "Ohne strenge Kostenmaßstäbe anzulegen, wird sich eine Mautlösung mit der gewünschten verkehrlichen Entlastung für ganz Bremen nicht verwirklichen lassen."

Zum derzeitigen Stand der Planung und Umsetzung:
Der 1. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes der A281 ist seit Juni 2002 in Bau. Große Bauwerke wie das Trogbauwerk an der Anschlussstelle Neustadt und die Hochstraße sind beauftragt. Das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt BA 3/1 (Anschluss an das GVZ) ist am 18. November 2003 abgeschlossen worden. Mit ersten, vorbereitenden Baumaßnahmen wurde begonnen. Damit liegt die Realisierung der A281 in dem in der Koalitionsvereinbarung gesetzten Zeitrahmen.
Eckhoff berichtete dem Senat zudem, dass der Bund jetzt trotz angespannter Haushaltslage die Mittel für den im November 2003 planfestgestellten Bauabschnitt 3.1 der BAB 281 mit einer Anlaufrate für das Jahr 2004 in Höhe von 2,3 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Eckhoff: "Damit hat der Bund sein Versprechen gehalten, die Realisierung der BAB 281 mit hoher Priorität zu versehen. Wir sind gehalten unsererseits die Planungen mit der gleichen Konsequenz voranzutreiben."

Mit der Entscheidung des Bundes kann das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Bauabschnitt zwischen Warturmer Heerstraße und dem Güterverkehrszentrum beginnen. Der Baubeginn ist voraussichtlich im Mai diesen Jahres zu erwarten.



Anlagen als pdf-Datei zum Download:
1. Kurzfassung des vergleichenden Gutachtens
2. Kartenskizze zur Realisierung des Wesertunnels