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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen macht sich auf den Weg: 12-Jahresprogramm zur Verbesserung der Gewässerqualität startet

15.01.2004

Bis zum Jahr 2015 soll die Gewässerqualität in Europa deutlich verbessert werden. Das ist das Ziel der EG Wasserrahmenrichtlinie, für deren Umsetzung in Bremen und Niedersachsen jetzt ein verbindlicher Zeitplan vorgelegt worden ist. Ziel ist es dabei, sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser grundsätzlich einen "guten Zustand" zu erreichen.

Mit der Änderung des Bremischen Wassergesetzes am 18. Dezember hat das Land Bremen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bereits in eigene gesetzliche Vorgaben umgesetzt. Damit ist Bremen eines der wenigen Bundesländer, das den ersten von der Europäischen Union vorgegebenen Termin zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie „23. Dezember 2003“ eingehalten hat.

Als nächster Schritt muss bis März 2005 die Bestandsaufnahme und eine erste Bewertung des Zustandes der Gewässer abgeliefert werden.

Das Land Bremen gehört zum Flussgebiet der Weser und hat seinen Anteil entsprechend für den Bericht der Flussgebietseinheit Weser zu leisten. Die enge Zusammenarbeit mit Niedersachsen zur Umsetzung ist auf Staatssekretärsebene zwischen dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und dem Niedersächsischen Umweltministerium verabredet worden.

Für die Entwürfe der „Berichte 2005“ wird die fachöffentliche Diskussion mit den Wassernutzern und interessierten Stellen im Februar 2004 in sechs Regionalveranstaltungen im Raum Niedersachsen/Bremen eröffnet.

Die wesentliche Regionalveranstaltung für Bremen und Bremerhaven findet am 13. Februar 2004 in Oldenburg statt, wo die „Berichtsentwürfe 2005“ für die Bremen betreffenden Gebiete eröffnet werden.

Vorgestellt werden dabei die vorhandenen Daten zur Beschreibung der Zustände der Gewässer und die Methode der Beurteilung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den jeweiligen Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Außerdem wird die weitere Vorgehensweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit erläutert.

Bis zur Sommerpause 2004 werden Hinweise und Anregungen entgegengenommen. Im Herbst 2004 wird das Ergebnis unter Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Information und Kommunikation wird wesentlich über das Internet erfolgen. Bereits jetzt können über die Internet-Plattformen der EU-Kommission „CIRCA“, der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) "Wasserblick.net", der Flussgebietsgemeinschaft Weser "www.fgg-weser.de", des Niedersächsischen Umweltministeriums "www.mu1.niedersachsen.de" und des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr „www.umwelt.bremen.de -> Wasser -> EG-Wasserrahmenrichtlinie“ umfangreiche Informationen eingesehen werden.

Die Entwürfe der „Berichte 2005“ für Niedersachsen/Bremen und Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden im Februar 2004 im "Wasserblick.net" und dort im „Niedersachsen-Portal“ bzw. „Bremen, Umsetzung der WRRL“ eingestellt werden.

Aus den Entwürfen der „Berichte 2005“ wird deutlich, dass die Oberflächengewässer und das Grundwasser durch die Auswirkungen der menschlichen Tätigkeit im dicht besiedelten und wirtschaftlich intensiv genutzten Raum Niedersachsen/Bremen bei der Bestandsaufnahme deutlich betroffen sind.

Art und Ausmaß dieser Auswirkungen werden nach ländereinheitlichen Kriterien er-fasst. Grundsätzlich soll für Oberflächenwasser und das Grundwasser der gute Zustand der Gewässer bis 2015 erreicht werden.


Als Fazit der vorläufigen Ergebnisse der Bestandsaufnahme ist festzustellen:


Oberflächengewässer
Im Land Bremen sind in erster Linie Oberflächengewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 10 km² als Vorgabe der WRRL betrachtet worden. Deshalb sind 21 Gewässer in Bremen und Bremerhaven, denen 32 Wasserkörper – also Gewässeranteile als kleinste Bearbeitungseinheit zugeordnet werden, erfasst worden.


Zusammengefasst ergibt die Erstbewertung für den guten Zustand der sich aus ökologischer und chemischer Bewertung der Oberflächengewässer ergibt, dass von den 32 Wasserkörpern im Land Bremen keine als „nicht gefährdet“, 7 als „möglicherweise gefährdet“ und 25 als „gefährdet“ einzustufen sind.


Grundwasser
Der gute Zustand des Grundwassers wird nach Wassermenge und der chemischen Zusammensetzung bewertet.

Bei der Ermittlung der gefährdeten Grundwasserkörper zeigt die Erstbewertung für das Land Bremen, dass alle als potenziell gefährdet einzustufen sind. Dabei sind u.a. die Punktquellen in dem dicht besiedelten Gebiet Bremen/Bremerhaven mit ausschlaggebend.



Zeitlicher Ausblick zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass zur weiteren Klärung der ersten Bewertungsergebnisse des „Berichtes 2005“ zur Bestandsaufnahme ab 2006 der Zustand der Gewässer näher zu prüfen ist.

In 2007 muss der Öffentlichkeit ein vorläufiger Überblick über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen auf dem Wege zu einem guten Gewässerzustand gegeben werden.

In 2008 sind Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zur Stellungnahme zu geben.


In 2009 sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu veröffentlichen; gleichzeitig beginnt die Umsetzung der Maßnahmen bis 2015.


Zu erwähnen ist, dass bei der naturnahen Gestaltung von Oberflächengewässern in Bremen und Bremerhaven insbesondere in Bremerhaven und im ländlichen Raum in Bremen-Nord Mittel zur Verfügung gestellt werden, die z.B. im Zeitraum 2000 – 2006 etwa 1 Mio. Euro ausmachen. Außerdem werden - wo möglich – Ausgleichsmaßnahmen des Naturschutzes genutzt, um die Gewässersituation zu verbessern.

Im Bereich des Grundwassers ist mit einem Aufwand von 500.000 Euro aktuell die „Grundwasser- und Geotechnische Planungskarte Bremerhaven“ fertig gestellt worden und kommt so dem weiteren Bewertungsprozess bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zugute.



Anlagen:

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Lande Bremen


Bearbeitungsgebiete

Grundwasserkörper-Karte