Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

FFH-Meldung: Senat meldet fünf weitere Gebiete nach Brüssel

09.09.2003

Aus der heutigen Senatssitzung (9.9.2003):

Der Senat hat heute (9.9.2003) auf Vorschlag des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff, beschlossen, fünf Gebiete zur Behebung des von der EU-Kommission festgestellten Defizites bei den Gebietsmeldungen zur abschließenden Umsetzung der FFH-Richtlinie an die EU-Kommission nachzumelden. Eckhoff verwies darauf, dass die jetzt vorliegenden Gebietsvorschläge einvernehmlich mit dem Senator für Wirtschaft und Häfen erarbeitet worden sind: "Damit ist eine schier unendlich Geschichte, die sich in einer vierjährigen strittigen Auseinandersetzung im Senat dokumentiert, endlich einvernehmlich zu einem guten Ende gebracht worden."

Zur Behebung von festgestellten Defiziten werden nach dem Senatsbeschluss jetzt kurzfristig die folgenden Gebiete zur Nachmeldung vorgeschlagen:

  1. Hollerland (Kernbereich einschließlich der Binnensalzstelle)
  2. Erweiterung Blockland
  3. Lesum bei Wasserhorst
  4. Binnensalzstelle Rethriehen
  5. Niedervieland-West

Zum Hintergrund: Im Verlauf der Jahre 2001 und 2002 hat die EU-Kommission im Zuge sogenannter „Seminare“ eine Bewertung der Meldungen der Mitgliedstaaten für Gebiete vorgenommen, die von diesen als Schutzgebiete entsprechend der FFH-Richtline vorgeschlagen wurden. Dabei wurde auch die Meldung bremischer Gebiete, die der Senat zuletzt am 28. März 2000 beschlossen hatte, untersucht und bewertet.

Dabei wurde deutlich, dass die EU-Kommission von Deutschland erwartet, die Zahl der Schutzgebiete zu erhöhen und so das geforderte „zusammenhängende (kohärente) Netz“ geschützter Gebiete zu schaffen. Gegenwärtig finden Prüf- und teilweise bereits Nachmeldeverfahren in allen 16 Ländern statt.

Bund und Länder haben sich nach Mahnung der EU-Kommission auf einen Zeitplan verständigt, der auch von der 60. Umweltministerkonferenz am 15./ 16.05.2003 bestätigt wurde. Für Bremen sieht dieser Zeitplan vor, dass die Liste mit Nachmeldegebieten einschließlich grundlegender Informationen über die Gebiete einschließlich Karten möglichst spätestens bis zum 15. September an das BMU geschickt werden soll. Wegen der umfangreichen Bewertungs- und Abstimmungsschritte auf Bundesebene ist die Einhaltung dieses Termins zwingend.

Auf Bundes- und europäischer Ebene findet auf dieser Grundlage eine fachliche Bewertung der Nachmeldungen statt, bevor Ende Januar 2004 in einem “Bilateralen Gespräch“ Deutschlands mit der EU-Kommission festgestellt wird, ob die Nachmeldungen die von der Kommission gesehenen Defizite in der Meldung Deutschlands beseitigen können. An diesem Gespräch wird jedes Land mit eigenen Vertretern beteiligt sein.

In den fachlichen Diskussionen wurde deutlich, dass für wesentliche Teile der für eine Nachmeldung möglicherweise relevanten Gebiete die dortigen Vorkommen von unter FFH-Schutz stehenden Graben- und Wanderfischen ausschlaggebend sind. Dem Land Bremen wird dabei für die Grabenfischarten Steinbeißer und Schlammpeitzger eine besondere Verantwortung zugesprochen, da im niedersächsischen Umland keine Bestände dieser Arten bekannt sind, die ein Meldedefizit in dem nordwestdeutschen geografischen Bezugsraum, in dem Bremen liegt, beheben könnten. Daher werden für diese Arten geeignete Gebiete durch Bremen nachgemeldet.

Die beiden Neunaugen-Arten Meer- und Flussneunauge haben in Bremen keine Laichgebiete, wandern aber auf ihrem Weg von der Nordsee zu den oberhalb Bremens gelegenen Laichgebieten durch Weser, Lesum und Wümme. Für Wanderfische brauchen allerdings nach Auffassung der EU-Kommission nicht die gesamten Flussläufe der Wanderstrecke gemeldet zu werden, sondern es reicht ein sog. „Trittsteinkonzept“ aus: Die naturnäheren Teile der Wanderwege in den Flussläufen werden in gewissen Abständen als Schutzgebiete ausgewiesen. Da die Trittsteine etwa 2-3 km lang und nicht weiter als 15 km voneinander entfernt liegen sollen, sind hier auch Nachmeldungen (Lesum bei Wasserhorst) durch Bremen erforderlich, wobei eine enge Abstimmung mit Niedersachsen Voraussetzung ist.

Bei den Lebensraumtypen sind für Bremen relevant die beiden Binnensalzstellen - im Hollerland (Pannlake) und eine neu kartierte Binnensalzstelle im Park Links der Weser (Rethriehen) - sowie die feuchten Hochstaudenfluren entlang von Gräben, die bei den bereits gemeldeten und ggf. noch nachzumeldenden Gebieten je nach Vorkommen nachgetragen werden sollen.

Die Meldung eines Gebietes als FFH-Gebiet bedeutet keine absolute „Veränderungssperre“, da nach einem in der Richtlinie festgelegten Verfahren Eingriffe in FFH-Gebiete unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen möglich sind. Danach sind Eingriffe zulässig, wenn

  • zumutbare Alternativlösungen ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen nicht vorhanden sind und
  • aus zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschl. solcher sozialer und wirtschaftlicher Art das Projekt/ der Plan notwendig ist.

    Mit den jetzt gemeldeten Gebieten wird die Bremer FFH-Meldung von ursprünglich 1.472 Hektar auf 2.466 Hektar vergrößert.

    Eckhoff: "Mit dem heutigen Beschluss haben wir jetzt eine Lösung, die den Belangen des Europäischen Naturschutzes Rechnung trägt. Dies schafft Sicherheit- für den Naturschutz und die Stadtplanung."

    Zu den Gebieten im einzelnen:

    Uebersichtstabelle.pdf