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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Sanierung der kieselrotbelasteten Sportplätze gesichert - Keine gesundheitliche Gefährdung in der Nachbarschaft

24.06.2003

Die Sanierung der mit Dioxin belasteten Sportflächen in Bremen-Nord (Sport-Platz „An Smidts Park“, Stadion Vegesack) und die Entsorgung der entsprechenden Materialien ist gesichert. Es liegen nunmehr konkrete Planungen für die technische Sanierung einschließlich Arbeitsschutzmaßnahmen vor und die Haushaltsmittel von mehreren hunderttausend € (da wir noch eine Ausschreibung im Wettbewerb machen, dürfen wir den Betrag öffentlich nicht präzise benennen!) für die Sanierung und Entsorgung stehen zur Verfügung. Die belastete Schlacke wird zur Sondermüll-Deponie Hoheneggelsen in Niedersachsen gebracht.


Zur Zeit werden mit Hochdruck die Ausschreibungsunterlagen erstellt, so dass Ende Juni/Anfang Juli mit der Ausschreibung der entsprechenden Leistungen unter Firmen, die ein einschlägiges Fach-Know-how und spezielle Erfahrungen haben, begonnen werden kann. Mit der sorgsamen und umsichtigen Ausführung der Sanierung soll noch im Juli gestartet werden, um die Sommerwochen ohne Sportbetrieb nutzen zu können. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist für Ende August/Anfang September zu rechnen.


Zur Abschätzung der Situation in der Nachbarschaft waren sofort nach Bekanntwerden der Dioxinbelastung des Sportplatzes An Smidts Park und Stadion Vegesack kurzfristig Bodenuntersuchungen auf Seitenstreifen, Rasen- und Pflanzflächen der Sportplätze selbst sowie auf dem Gelände des KTH An Smidts Park, auf dem Gelände des Schulzentrums Alwin-Lonke-Straße, auf zehn benachbarten Privatgrundstücken An Smidts Park und bisher acht benachbarten Privatgrundstücken an der Uhthoffstraße in Bremen-Vegesack durchgeführt worden. Ziel war es, die mögliche Auswirkung von Verwehung und Verschleppung belasteten Materiales festzustellen. Die dabei gemessenen Werte haben ergeben, dass zu einer Dramatisierung der Situation zu keinem Zeitpunkt ein gerechtfertigter Anlass bestand. Die Ergebnisse der Untersuchung sind jeweils unmittelbar nach Vorliegen an die jeweils betroffenen übermittelt worden. Mitarbeiter von Umwelt- und Gesundheitsbehörde standen zudem jederzeit für vertiefte Nachfragen zur Verfügung.


Zu den Ergebnissen der Proben im Einzelnen::

Vom Gelände des KTH Am Smidts Park wurden 13 Proben entnommen. Alle Werte unterschreiten den nach wissenschaftlichen Kriterien festgelegten bundesweit geltenden Maßnahmewert für Kinderspielplätze deutlich und liegen bis auf einen unterhalb der Nachweisgrenze des Analyseverfahrens von 40 ng iTE / kg, so dass gegen die uneingeschränkte Nutzung des Außengeländes des KTH keinerlei Bedenken bestehen.

Gleiches gilt auch für die Ergebnisse der Anwohnergrundstücke An Smidts Park sowie die östlich angrenzende Grünanlage. Alle Werte liegen unterhalb der Nachweisgrenze von 40 ng ITE, gegen eine weiterhin uneingeschränkte Nutzung bestehen daher keine Bedenken.


Die bei den Sportanlagen gemessenen Werte liegen unterhalb der Maßnahmenwerte für Wohngebiete, der mit 1.000 ng ite /kg festgelegt ist.

Ausnahme sind jeweils eine Probe vom Sportplatz An Smidts Park und eine Probe im Stadion Vegesack. Hier wurden jeweils einmal Werte über 1.000 ng iTEq /kg gefunden. In beiden Fällen handelt es sich um Rasenstreifen unmittelbar neben den jeweils belasteten Rotgrandflächen. Wegen der vorhandenen Abdeckung durch eine dichte geschlossene Rasendecke sind hier zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich.

Auf einzelnen Grundstücken neben dem Stadion Vegesack wurden Gehalte zwischen 100 und 1.000 ng iTEq / kg gefunden. Auch wenn der Maßnahmewert für Wohngebiete nicht erreicht wird, wurden durch Gesundheitsamt und Umweltressort vorsorgliche Nutzungsempfehlungen im Hinblick auf den Nutzpflanzenanbau und unbefestigte Flächen im Garten ausgesprochen.

Als gesetzlich verankerter Maßstab zur Beurteilung der gemessenen Dioxin-Konzentrationen gilt die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung. Die darin zitierten sogenannten Maßnahmenwerte sind nach langjährigen wissenschaftlichen Beobachtungen und Analysen sowie nach Abstimmung in diversen Fachkreisen als Norm für die Beurteilung von Dioxinbelastungen im Boden festgelegt worden. Je nach tatsächlicher Nutzung der Fläche werden drei Nutzungskategorien unterschiedlicher Sensibilität mit jeweils zugehörigen Maßnahmenwerten unterschieden

  1. Kinderspielflächen mit dem Maßnahmenwert 100 ng iTE / kg,
  2. Wohngebiete und Park- und Freizeitanlagen mit 1.000 ng iTE / kg und
  3. Industrie- und Gewerbegrundstücke mit 10.000 ng iTE / kg.


Nach heute als weitgehend gesichert geltendem Kenntnisstand weisen Dioxine in Kieselrot nur eine sehr geringe Verfügbarkeit für den Menschen auf. Auch der Gesetzgeber betrachtet daher Dioxinbelastungen durch das Material Kieselrot als Sonderfall und stellt dazu fest, dass die Maßnahmenwerte hier nicht die Schwelle für eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit markieren, sondern dass eine Anwendung dieser Werte in solchen Fällen aus Gründen des vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der nachhaltigen Gefahrenabwehr (so wörtlich in der Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung) erfolgt.