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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

40 Euro Strafandrohung: Hundekot ist zu beseitigen

24.04.2003

Die Leitstelle „Saubere Stadt“ beim Senator für Bau und Umwelt erhielt in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden. Da Hundekot auf Bürgersteigen durch die Anlieger zu beseitigen ist, sind diese sehr ungehalten wegen des rücksichtslosen Verhaltens einer Anzahl von Hundehaltern.


Aus diesem Grunde wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach § 6 des Ortsgesetztes für die öffentliche Ordnung jeder Hundehalter Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und die dazu erforderlichen Vorrichtungen stets mitzuführen hat. Eine Missachtung stellt eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar und kann mit 40 € Geldbuße belegt werden.


Die Polizei wird von der Leitstelle Saubere Stadt gebeten, Hundehalter häufiger zu überprüfen, ob diese geeignete Vorrichtungen mitführen bzw., ob sie die Hinterlassenschaften ihres Hundes beseitigen.