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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt Unterhaltungsfonds Naturschutz

18.03.2003

Der Senat hat heute (18.3.2003) beschlossen, einen Unterhaltungsfonds Naturschutz einzurichten. Dieser Fonds soll die Finanzierung der langfristigen Pflege bremischer Kompensationsflächen sicherstellen und die Vorfinanzierung der Herrichtung von Kompensationsmaßnahmen ermöglichen (Flächen- und Maßnahmenbevorratung). Die Verwaltung des Fonds wird von der Hanseatische Naturentwicklung GmbH
( h a n e g ) wahrgenommen.


Als Anschubfinanzierung zahlt der Senator für Bau und Umwelt 2,5 Mio € in den Unterhaltungsfonds ein. Im weiteren sollen dem Fonds von der
h a n e g erwirtschaftete Überschüsse und Zinsgewinne zugeführt werden.

Senatorin Christine Wischer: "Mit dem Fond wird jetzt eine verlässliche finanzielle Grundlage für die dauerhafte Entwicklung und Unterhaltung wertvoller Naturflächen geschaffen."

Hintergrund für die Einrichtung des Fonds ist die im Naturschutzgesetz verankerte sogenannte Eingriffsregelung und die für Bremen entwickelte Umsetzungsbestimmung „Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung in Bremen“. Bauliche Investitionen wie z.B. Straßenbau, Gewerbeansiedlung und Wohnungsbau lösen vielfach – insbesondere wenn sie im Außenbereich getätigt werden - Eingriffe in Natur und Landschaft aus, die nach Naturschutzgesetz durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind.

Diese Kompensationsmaßnahmen verursachen – wie die Bauvorhaben selbst – Kosten für Planung, Flächenbereitstellung, bauliche Herrichtung, Flächenentwicklung und Unterhaltung, welche vom Investor als Verursacher des Eingriffs zu zahlen sind. Während bei öffentlichen Vorhaben in den ersten 15 Jahren nach Herstellung der Kompensationsmaßnahme das Bedarfsressort selbst die Finanzierung der Unterhaltung übernimmt, soll der Fonds anschließend die Dauerhaftigkeit der Unterhaltung gewährleisten.

Als erstes Projekt soll aus dem Fonds ab dem Jahr 2003 die Unterhaltung der Ausgleichsflächen des Güterverkehrszentrums im Naturschutzgebiet Ochtumniederung bei Brokhuchting finanziert werden. Die Steuerung der Wasserstände, eine extensive landwirtschaftliche Nutzung und besondere Pflegemaßnahmen sind hier die Instrumente zur Aufrechterhaltung der herausragenden Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für Vögel. Die Herrichtung der Kompensationsflächen im Jahr 1987 sowie die Unterhaltung bis zum Jahr 2002 wurde vom Senator für Wirtschaft und Häfen als Vorhabensträger des Güterverkehrszentrums finanziert. Die Stadtgemeinde übernimmt nun über den Unterhaltungsfonds Naturschutz die weitere Sicherstellung der Pflegemaßnahmen.