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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat verabschiedet Hochwasserschutzbericht


04.02.2003

Aus der heutigen Senatssitzung

Sturmfluthochwasser und Binnenhochwasser sind eine Gefahr für die Deiche und damit ein Risiko für Bremen und Bremerhaven. Deshalb wird es erforderlich sein, auch weiterhin intensive Vorsorge zu treffen, damit die Menschen auch künftig im Schutz der Deiche sicher leben können.

Dies geht aus dem Hochwasserschutzbericht hervor, den der Senat heute (Dienstag, 4.2.2003) verabschiedet und als Bericht an die Bürgerschaft weitergleitet hat.

Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer: "Um auch künftig gegen Hochwasser geschützt zu sein, ist es erforderlich, ständig die Rahmenbedingungen für Hochwasserentstehung zu überprüfen. Zur Zeit gilt das insbesondere für die Klimaveränderungen und deren Folgen für den Hochwasserschutz, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können."

In dem Bericht wird ausgeführt, dass das Land Bremen bezüglich Hochwasser in zweifacher Sicht gefährdet ist. Es ist zum einen das häufiger zu erwartende Hochwasser, das durch Sturmfluten von der Nordsee her verursacht wird und zum anderen das Hochwasser aus der Ober- und Mittelweser, das sogenannte Binnenhochwasser. Während das Sturmfluthochwasser im besonderen Maße die Stadt Bremerhaven, aber auch die Stadt Bremen bis etwa in Höhe des Weserwehres in Bremen-Hemelingen gefährdet, bedroht ein mit dem Elbehochwasser vergleichbares Hochwasser aus der Ober- und Mittelweser ausschließlich die Deiche der Stadt Bremen von Hemelingen-Arsten bis zur Stephaniebrücke. Unterhalb des Bereiches der Stephanibrücke ist der Weserfluss durch die vorhergegangenen Ausbaumaßnahmen für die Schifffahrt in der Lage, jedes zu erwartende Binnenhochwasser schadlos mit nur unbedeutend erhöhten Wasserständen abzuführen.

Weite Teile des Landes Bremen liegen unter dem mittleren Tidehochwasserstand, der in Bremen – Stadt etwa bei plus 2,40 m über Normal Null liegt.

Ohne Deichschutz wäre die Ansiedlung nicht möglich. Insbesondere bei Sturmflut-

Hochwasser aber auch bei Binnenhochwasser nur auf Bremen bezogen besteht bei einer Gefährdung der Deiche das Risiko einer Überflutung der tiefer gelegenen Flächen.

Neben dem für das Land Bremen besonders maßgeblichen Sturmfluthochwasser und Binnenhochwasser in der Weser sind Hochwasser in der Geeste für Bremerhaven, in der Lesum und Ochtum für Bremen und in regional kleineren Gewässern z. B. in Bremen-Nord eine weitere Gefährdung.


Deshalb gilt es die bestehenden Schutzmassnahmen auch für die Zukunft zu sichern.

Das bedeutet unter anderem:

  • Die heutigen Deiche sind in ihrem guten Zustand dauerhaft vorzuhalten.

  • Verlässliche Organisationen für die Pflege und den Betrieb der Hochwasserschutzanlagen wie die Deichverbände in Bremen und BremenPorts für Bremerhaven sind langfristig zu sichern.

  • Hochwasseraufnahmeräume sollten ohne Ausgleich nicht mehr reduziert werden. Die Reduzierung von Retentionsflächen hat im Sturmflutfall eine Erhöhung des höchsten Wasserstandes zur Folge, da die gleichbleibende Wassermenge sich nur auf einer reduzierten Fläche ausbreiten kann.

  • Der Deichschutz für das Land Bremen hat auch weiterhin in enger Abstimmung mit dem Land Niedersachsen zu erfolgen.


    Im Hinblick auf die Klimaänderungen und deren Folgen hat Niedersachsen in Abstimmung mit Bremen ein Gutachten zur Überprüfung der Deichhöhen an der Unterweser beauftragt. Eine gemeinsame Bewertung der Ergebnisse ist in 2003 zu erwarten. Ziel ist eine verlässliche Basis für mittel- bis langfristige Festlegungen zum Sturmflutschutz in der Unterweserregion.


    Auf dieser Grundlage soll sodann in den Folgejahren ein eventuell erforderliches Maßnahmenprogramm entwickelt werden.

    Parallel zu diesen Grundsätzen beim Sturmflutschutz hat das Land Niedersachsen beim Binnenhochwasserschutz Handlungsbedarf für Niedersachsen u.a. für Deiche im Mittelweserbereich rechts der Weser bei Achim benannt und bereits den Zuschuss für notwendige Deichverstärkungen bei der Europäischen Union und dem Bund beantragt. Bei einem Bruch der genannten Deichstrecke wären auch Teile des Bremer Ostens durch Überschwemmung gefährdet.

    Die Planungs- und Ausführungsvoraussetzungen für diese Maßnahmen sind in die Wege geleitet worden. Eine Abstimmung mit Bremen ist erfolgt.

    Deichverstärkungen werden auch auf der linken Weserseite oberhalb Bremens geplant und zur Ausführung vorbereitet. Die Bremischen Deichverbände rechts und links der Weser stimmen sich bezüglich dieser niedersächsischen Planungen zum Binnenhochwasserschutz im Weserbereich mit den benachbarten niedersächsischen Verbänden ab und planen ihrerseits angleichende deichverstärkende Maßnahmen für die Deiche links und rechts der Weser zwischen der südlichen Landesgrenze und dem Weserwehr in Hemelingen.


    Generell fügen sich die genannten Deichverstärkungen zum Schutz vor Binnenhochwasser der Weser in das Aktionsprogramm „Vorsorgender Hochwasserschutz 2000 bis 2010 im Flussgebiet Weser“ ein. Dieses Aktionsprogramm benennt als Maßnahmen u.a.

  • Verbesserung des Gebietsrückhaltes,
  • Ausweisung von Überschwemmungsgebieten,

  • technischer Hochwasserschutz, Wasserrückhaltung und Hochwassermelde- und Vorhersagedienst und private Hochwasservorsorge.


    Die betroffenen Weserländer haben die Maßnahmen nach Möglichkeit umzusetzen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sowohl in Bremen aber auch bei den Anliegerländern im Einzugsbereich der Mittel- und Oberweser, die vorhandenen Retentionsflächen erhalten und nicht weiter verkleinert werden, wenn möglich sogar noch weiter ausgebaut werden. Es sollte jede Chance intensiv geprüft und abgewogen werden, den Flüssen angemessenen Raum zu geben.


    Planungen und Untersuchungen in diesem Zusammenhang in Bremen sind:


  • Gutachten beim Franzius Institut der Universität Hannover zur Verminderung nachteiliger Folgen bei Hochwasserabfluss in der Wümme anlässlich des WümmeHochwassers im Sommer 2002,

  • Folgeabschätzungen bei Flussausbauplanungen wie Vertiefung der Außenweser bzw. Unterweser (vergleichbare Untersuchungen bei der aktuellen Außenweservertiefung bzw. Überseehafenbeseitigung haben gezeigt, dass geringe Erhöhungen bei den Hochwasserständen im Zentimeterbereich möglich sind),

  • Offenhalten der Rückdeichungsoption im Zuge der Rahmenplanung Arberger / Mahndorfer-Marsch gemäß Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft vom 6. November 2001,

  • Bei der Änderung des Landeswassergesetzes ist zu prüfen, ob die Aufhebung von Überschwemmungsräumen bzw. die Nutzung in Überschwemmungsräumen eingeschränkt oder verboten werden sollte.

  • Prüfung, ob bei Hochwasserlagen als Entscheidungshilfe für Folgeabschätzungen bei Deichgefahren verbesserte Geo-Informationen genutzt werden können.



Der gesamte Hochwasserschutzbericht wird kurzfristig ins Internet eingestellt.