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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senatorin Wischer startet Aktionsprogramm mit Grünpfeil in Bremen Nord

27.01.2003

Mehr Verkehrsfluss mit Grünpfeil

An 26 Ampelanlagen im Norden Bremens wird man künftig auch bei Rot rechts abbiegen können. Für dieses Aktionsprogramm Verkehrsfluss hat heute die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, den Startschuss gegeben. Zusammen mit dem Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik des ADAC Weser-Ems, Professor Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Kummert, gab Wischer einen Grünpfeil an der Kreuzung Burger Heerstraße/ Grambkermoorer Landstraße frei.

Wischer: "Die Belange der Verkehrssicherheit haben selbstverständlich weiterhin eine überragende Bedeutung. Aber wo es ohne Beeinträchtigung insbesondere von Fußgängern und Radfahrern möglich ist, sollten Autofahrer nicht überflüssigerweise an einer Roten Ampel herumstehen müssen."

Nachdem bisher erst an acht Kreuzungen das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt ist, wird in einem ersten Schritt jetzt an 26 Ampeln an 21 Kreuzungen ein Grüner Pfeil angebracht. Dies geschieht in erster Linie zunächst in Bremen-Nord und Gröpelingen. In den anderen Bereichen der Stadt ist das Amt für Straßen und Verkehr derzeit an den erforderlichen Voruntersuchungen, ob das Anbringen eines Grünpfeils möglich ist. Nach derzeitigen Schätzungen können in Bremen bis zu 50 weitere Ampelanlagen mit einem Grünpfeil für Rechtsabbieger nachgerüstet werden.

Grundlage für das Anbringen der Pfeile sind Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST). Diese hat in den vergangenen Jahren mehrere Untersuchungen zum Grünpfeil ausgewertet und daraus Empfehlungen für den Umgang mit der Grünpfeil-Regelung abgeleitet. Danach kann die Grünpfeil-Regelung angewendet werden kann, wenn eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Eignung stattfindet. Die bereits geltenden strengen Verhaltensvorschriften zur Straßenverkehrsordnung müssen beibehalten und beachtet werden.

Das Rechtsabbiegen bei Rot kann die Wartezeit der Abbieger verkürzen, wobei der Umfang von der Verkehrsbelastung, der Befolgung der Anhaltepflicht und - insbesondere - von der Spuraufteilung in der Grünpfeil-Zufahrt abhängt. Deutliche Vorteile erzielen Rechtsabbieger aus einer eigenen Rechtsabbiegespur, wobei in Bremen in derartigen Fällen überwiegend der Rechtspfeil über die Signalisierung dargestellt wird. Bei Mischspuren (Geradeaus und rechts zusammen) kann die Grünpfeil-Regelung nicht die gleichen positiven Effekte haben, da jeder Geradeausfahrer das erlaubte Rechtsabbiegen bei Rot verhindert.

Bei der Auswahl der in Frage kommenden Kreuzungen hat der ADAC unterstützend mitgewirkt. Diese Zusammenarbeit hat für die erste Phase die Anbringung des Grünen Pfeils der in der Anlage 1 dargestellten Kreuzungen ergeben.

"Stauender Verkehr ist unökologischer Verkehr", so Senatorin Christine Wischer. Sie verwies darauf, dass derzeit Vorarbeiten durchgeführt werden, um in diesem Jahr sechs Haupteinfallsstraßen mit der Grünen Welle schalten zu können. Zum Abschluss kommt in diesem Jahr auch das Projekt „Modernisierung und Weiterentwicklung der Signalsteuerung" mit dem alle Ampelanlagen im Straßenbahnbereich überarbeitet worden sind. Mit diesem intelligenten Steuerungsprogramm werden die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer verringert.

„Nur die unbedingte Einhaltung der in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Vorschriften zum Grünen Pfeil (wie unten beschrieben) durch alle Verkehrsteilnehmer garantiere einen reibungslosen Verkehrsablauf“, so Professor Kummert. Er appellierte in diesem Zusammenhang an die Auto- und Motorradfahrer die Grünpfeil-Regeln - insbesondere die Anhaltepflicht - ohne wenn und aber zu befolgen.


Der Grüne Blechpfeil an Ampelanlagen


SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG:


  • Anhalten an der Haltelinie bei Rot
    -Haltepflicht-,
  • Beobachten des Verkehrsablaufs,
  • Beachten von Vorrechten
    anderer Verkehrsteilnehmer
    -Sorgfaltspflicht-,
  • ggf. erneutes Anhalten an der Sichtlinie,
  • Abwägen der Verkehrslage und Rechtsabbiegen in den bevorrechtigten Verkehrsstrom


Das Rechtsabbiegen an Ampeln mit Grünpfeil ist keine Pflicht !