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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Aus der Deputation für Bau:Historische Bausubstanz künftig besser geschützt

16.01.2003

Wischer-Initiative von Deputation gebilligt

Historische Gebäude in der Innenstadt sollen künftig besser geschützt werden. Einer entsprechenden Initiative der Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, hat die Baudeputation heute (16.01.03) ihre Zustimmung gegeben. Mit der Erhaltungssatzung sollen Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, aber gleichwohl das Stadtbild prägen, besser vor dem Abbruch geschützt werden. Der Beschluss der Deputation bezieht sich konkret auf die Straße am Wall zwischen Sögestraße bis Altenwall sowie Teile des Schüsselkorbs, auf den Bereich ander Schlachte und den Bereich Buchtstraße / Violenstraße.
Wischer: „Wir müssen in Bremen behutsam mit der noch vorhandenen alten Bausubstanz umgehen. Bislang war es bei konkreten Bauvorhaben rechtlich schwierig, die Erhaltung eines nicht denkmalgeschützten Gebäudes durchzusetzen. Dazu bietet die Erhaltungssatzung künftig bessere Möglichkeiten.“ Wischer bedauerte es, dass ihr Vorschlag, auch den Bereich Barkhof und den Stephaniekirchhof mit einer Erhaltungssatzung zu schützen, derzeit vom Koalitionspartner nicht mitgetragen wird.


Kundenorientiert und behindertenfreundlich: Landesbauordnung wird novelliert

Unbürokratisch, schnell und behindertenfreundlich Bauen: Das sind die Ziele, die die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, mit der Novellierung der Landesbauordnung verfolgt, die heute von der Deputation für Bau beschlossen worden ist.
Die neue Landesbauordnung, die am 1.5. in Kraft treten soll, sieht eine Reihe von Verfahrensderegulierungen vor, die die Zahl der bauordnungsrechtlichen Verfahren verringern bzw. beschleunigen und somit das Bauen erleichtern und die Bauordnungsbehörden entlasten soll. Im einzelnen bedeutet dies u.a.:

  • Das Genehmigungsfreistellungsverfahren und des vereinfachten Genehmigungsverfahrens wird auf Wohngebäude mittlerer Höhe ausgeweitet.
  • Der Prüfumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird weiter eingeschränkt.
  • Die bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung wird abgeschafft.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vorschriften sind die neuen Regelungen für das behindertengerechte Barrierefreie Bauen. Danach müssen künftig in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen Wohn- und Schlafräume, ein Bad und die Küche die Rollstühle zugänglich sein. Weiter wird geregelt, dass Gaststätten, Kinos und andere private Gebäude, die öffentlich genutzt werden, so gebaut sein müssen, dass sie von behinderten Menschen oder auch Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies bedeutet, dass auch mindestens eine Toilette entsprechend ausgerüstet sein muss.
Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, bezeichnete die neuen Regelungen als einen wichtigen Schritt, um noch bestehende Diskriminierungen abbauen zu können. "Behindertengerechtes Bauen ist keine besondere Wohltat, sondern muss zur Regel werden. Dazu trägt die Novelle der Landesbauordnung einen wichtigen Teil bei."