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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Wertvolle Bäume schützen, Bürokratie abbauen - Umweltdeputation novelliert Baumschutz

05.12.2002

Die Deputation für Umwelt und Energie hat heute (5.12.2002) der Novellierung der Baumschutzverordnung zugestimmt. Danach ist der Schutzstatuts künftig ausschließlich auf Laubbäume begrenzt, die Gehölzarten Pappel und Weide werden als Schutzgegenstände ebenso gestrichen wie der Schutzgegenstand Baumgruppe. Bäume in Kleingärten unterliegen künftig nicht mehr dem Schutz der Baumschutzverordnung. Auch Bäume, die näher als fünf Meter an Wohnhäusern stehen, sind nicht mehr geschützt. Gleiches gilt für Bäume, die näher als zwei Meter an Grundstücksgrenzen stehen.


Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer: "Bremen ist eine grüne Stadt und wird dies bleiben. Unsere wertvollen Bäume zu schützen, bleibt deshalb weiterhin Ziel. Aber: Jährlich gibt es in Bremen über 1000 Verwaltungsvorgänge, bei denen Bürger beantragen, einen Baum entfernen zu dürfen. In ca. 80 % der Fälle haben die Bürger berechtigte Argumente für sich, und nach einem Prüfverfahren wird diesem Antrag stattgegeben. Das richtige Ziel, durch Bäume in der Stadt zu einer ökologischen Belebung, zu einer Verbesserung des Stadtklimas und auch zu einer Verbesserung des Ortsbildes zu kommen, ist inzwischen in den Hintergrund gedrängt worden. Ziele der neuen Verordnung sind Entbürokratisierung und Bürgernähe ohne dabei die Substanz des Baumschutzes zu gefährden. Im übrigen hat die ganz überwiegende Zahl der Bürger Freude daran, privates Grün zu erhalten. Da ist es nicht Aufgabe des modernen Staates, den Bürger mit viel Verwaltungsaufwand zu Dingen zu zwingen, die dieser auch von alleine tut."


Die novellierte Verordnung wird nun zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.