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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Schlick soll nicht vor Farge verklappt werden

11.11.2002

Senatorin Wischer: Lösung für Grohner Yachthafen gefunden

Der TBT-belastete Schlick aus dem Sportboothafen Grohn soll in das Freihafenbecken in Bremen verbracht werden. Diese Lösung wird die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, dem Bremer Senat vorschlagen. Damit wird eine Alternative zur Verklappung in der Weser im Bereich Farge möglich. Senatorin Wischer hatte den Umlandkommunen zu-gesagt, intensiv zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Schlick anderweitig zu verbrin-gen. „Mit der jetzt vorgeschlagenen Lösung haben wir eine ökologisch und ökonomisch günstigere Möglichkeit gefunden. Gleichzeitig geht das deutliche Signal an die Umlandge-meinden, dass Bremen auch bei schwierigen Probleme der Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert beimisst. Aus der Belastung des Verhältnisses kann so eine Chance für die Zu-kunft werden.“

Die jetzt gefunden Lösung wird durch neue Planungen der Überseestadt GmbH möglich. Diese beabsichtigt, die Sohle des Europahafens auf einer Länge von ca. 1000 Metern und auf einer Breite von etwa 100 Metern um ca. 4 Meter anzuheben, um die Standfestigkeit der Spundwände zu sichern. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme schlägt der Senator für Bau und Umwelt nunmehr vor, Material aus der zukünftigen Hafenunterhaltungsbaggerei nicht in Seehausen zu deponieren, sondern zur Aufhöhung der Sohle des Europahafens zu nutzen. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch das Baggergut aus dem Hafen Grohn als Füllmaterial genutzt werden, ebenso wie TBT-belastetes sandiges Material aus dem Vul-kanbereich (16.000 m³). Sichergestellt werden muss dabei, dass lediglich gering mit TBT-belastetes Material eingebaut wird (bis maximal 600 µg/kg). Höher belastetes Material ist weiterhin auf der Baggergutdeponie Seehausen zu entsorgen.

Die ökologischen Folgen einer Verbringung in das Hafenbecken werden als unproblema-tisch bewertet. Zwar steht das belastete Baggergut während der Bauphase weiterhin mit dem Ökosystem Weser in Verbindung, dies ist jedoch durch geeignete technische Maß-nahmen erheblich zu minimieren. Nach einer Absetzphase werden die Schwebstoffe durch eine Abdeckung mit einer Sandschicht oder einer alternativen gleichwertigen Schutzschicht keinen Kontakt mehr mit dem Ökosystem Weser haben und eingekapselt verbleiben.

Die Kosten für das Verbringen des Materials aus dem Yachthafen Grohn in den Europaha-fen liegen in der gleichen Größenordnung wie die für die geplante Verklappung bei Farge (ca. € 1,1 Mio). Es entstünden somit keine Mehrkosten.

Wenn Bremenports zusätzliches Material aus der Unterhaltungsbaggerei nutzt, können Einspareffekte erzielen werden. Gleichzeitig kann die Überseestadt GmbH durch diese Maßnahme die Kosten zum Ankauf von Verfüllungsmaterial reduzieren.

Ursprünglich hatte das Sportamt Bremen als Unterhaltungspflichtiger für den Yachthafen Grohn beim Senator für Bau und Umwelt den Antrag gestellt, 40.000 m³ mit TBT-belastetes Baggergut aus dem Yachthafen Grohn bei Unterweser-km 24 - 29 in der Weser zu verklap-pen. Im wasserrechtlichen Verfahren zur Beurteilung der Auswirkungen der Verklappung auf das Ökosystem Weser legte die Wasserbehörde das „Konzept zur Handhabung von Tribu-tylzinn(TBT)-belastetem Baggergut im Küstenbereich“ zu Grunde, das in 2001 von allen Küstenländern und dem Bund eingeführt worden war. Hiernach kann bei Einhaltung be-stimmter Rahmenbedingungen Baggergut, das bis zu 600 µg/kg TBT belastet ist, in Was-serstraßen eingebracht werden. Ein wichtiges Instrument bei der Beurteilung ist hierbei die vom Handlungskonzept geforderte Auswirkungsprognose.

Prof. Nasner von der Hochschule Bremen und Dr. Schirmer von der Universität wurden be-auftragt, die Auswirkungsprognose durchzuführen und kamen gemeinsam zu dem Schluss, dass „eine erhebliche oder nachhaltige Schadstoffanreicherung oder zusätzliche toxische Belastung im Verklappungsgebiet nicht zu erwarten ist.“

Seitens der bremischen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken er-hoben. Von den Naturschutzbehörden Bremens und Niedersachsens liegen die natur-schutzrechtlich erforderlichen Zulässigkeitserklärungen vor. Von den Umlandgemeinden Berne, Lemwerder, Elsfleth, Loxstedt, Schwanewede und Hagen, den Landkreisen Weser-marsch, Cuxhaven und Osterholz-Scharmbeck und diversen Wasser- und Bodenverbänden wurden jedoch massive Bedenken geltend gemacht.


Auf Grund des Protestes der umliegenden Gemeinden, die u. a. damit drohen, die gemein-same Landesplanung zu verlassen, wäre die Verklappung nur mit großem politischen Scha-den für Bremen durchzusetzen gewesen.

Wenn Bremen sich über diese Bedenken hinwegsetzt und gleichwohl eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, würde mutmaßlich eine Verklappung in der Weser aus verfahrensrechtli-chen Gründen in diesem Winterhalbjahr nicht zu realisieren sein, da den Einwendern eine Widerspruchs- und Klagemöglichkeit zusteht. So war absehbar, dass sich die Wiederher-stellung der vollen Funktionsfähigkeit des Sporthafens Grohn auf unabsehbare Zeit ver-schieben würde.

Senatorin Wischer: „Ich hoffe, dass am Ende eines schwierigen Prozess alle Verfahren zü-gig durchgeführt werden können, damit auch die Wassersportler in Grohn baldmöglichst wieder gute Bedingungen für ihren Sport haben.“