Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Zukunft der Abfallwirtschaft ausgesetzt

26.09.2002

Aus der Deputation für Umwelt und Energie:

Die Deputation für Umwelt und Energie hat das Thema Abfallwirtschaft 2004 von der Tagesordnung abgesetzt. Nachdem die Senatorin für Bau und Umwelt bereits im April der Deputation ihre Perspektiven für die Zukunft der Abfallwirtschaft in Bremen vorgelegt hatte, hatte die CDU-Fraktion das Thema über mehrere Monate immer wieder ausgesetzt, ohne eine eigene Vorlage einzubringen. Erst zur heutigen Sitzung war die Senatorin per Pressemitteilung der CDU-Fraktion auf neue Vorschläge aufmerksam gemacht worden, ein „gewöhnungsbedürftiges Vorgehen“, so Senatorin Christine Wischer. „Ich werde jetzt prüfen, inwieweit die Vorschläge meinen Kriterien zur Abfallwirtschaft standhalten. Sie müssen die Gebühren stabilisieren, den ökologischen Standard nicht einschränken und der Stadtsauberkeit dienen. Wie bei Beibehaltung der stadtverunreinigenden Papiercontainer und einer Ausweitung des Angebots auf 26 Leerungen jeder Restmülltonne die Gebührenstabilität erhalten bleiben soll, dazu fehlt bei der CDU bislang leider jeder Hinweis.“

Um die Diskussion jetzt endlich zügig voranzubringen, hat Wischer angeregt, kurzfristig zwischen den Koalitionsfraktionen Kompromissmöglichkeiten zu erörtern.


Hauseigentümer sollen eigene Kanalanschlüsse sanieren
Der beste Schutz gegen Wasser im Keller sind funktionierende Kanalhausanschlüsse. Um hier bestehende erhebliche Mängel abstellen zu können, sollen künftig Anlieger von Straßen, in denen Kanalsanierungsmaßnahmen stattfinden, zur Ertüchtigung ihrer privaten Abwasseranlagen bewegt werden. Einen entsprechenden Bericht der Senatorin für Bau und Umwelt hat heute die Deputation für Umwelt und Energie ausdrücklich begrüßt.

Erstmals war dieses Vorgehen bei der Kanalsanierung in der Straße An der Finkenau gewählt worden. Im Sinne der Entwässerungsortsgesetzes waren dort die Eigentümer darauf hingewiesen worden, dass sie verpflichtet sind, ihre Hausentwässerungsanlagen entsprechend der Vorschriften instand zu halten. Dabei hatte es eine Reihe von Sanierungsauflagen gegeben, die zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben.

Senatorin Wischer verwies darauf, dass neben der gesetzlichen Erfordernis auch die gut ausgestatteten Förderprogramme ein hervorragendes Argument für die Sanierung veralteter Hausanschlüsse sei. Es sei gutachterlich belegt, dass ein großer Teil Hausanschlüsse nicht den ortsgesetzlichen Bestimmungen genüge und deshalb eine Gefahr für Überschwemmungen bedeuteten. „Der jetzt gewählte Weg einer Verkopplung öffentlicher Sanierung mit privaten Maßnahmen ist sinnvoll und zielführend. Ich appelliere darüber hinaus aber an alle Haushalte, wenn erforderlich das umfangreiche Bremer Hilfsprogramm in Anspruch zu nehmen. “

Derzeit sind im Bremer Förderprogramm Trockene Keller noch mehr als 2,5 Mio. € vorhanden.