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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Kleingartengebiet Waller Fleet: Senat stimmt Sanierungsvereinbarung zu

09.07.2002

Aus der heutigen Sitzung des Senats (9.7.2002):
Perspektive für Kleingartengebiet Waller Fleet
Senat stimmt Sanierungsvereinbarung zu


Die Senat hat heute (9.7.2002) der Rahmenvereinbarung zur Sanierung des Kleingartengebietes Waller Fleet zugestimmt und damit die Ergebnisse des „Runden Tisches Waller Fleet“ akzeptiert. „Das Ziel ist erreicht. Wir haben eine Lösung, die eine dauerhafte Perspektive für das Kleingartengebiet Waller Fleet eröffnet und zugleich eine Fülle von Angeboten für die noch dort lebenden Menschen enthält,“ so der Staatsrat für Bau und Umwelt, Fritz Logemann. Im Ergebnis sei das Auswohnrecht in dem Kleingartengebiet erheblich ausgeweitet worden. Dafür sei eine eindeutige Perspektive für die Sanierung des Gebietes geschaffen worden. „Ohne eine solche Lösung bestand die konkrete Gefahr, dass sich Bremens Kleingärten nach und nach zu ungeordneten Wohngebieten entwickeln.“


Die wesentlichen Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

· Neuer Stichtag:

Alle Bewohner, die mindestens seit dem 28.05.1974 in ihrem derzeitigen Gebäude wohnen, erhalten ein Auswohnrecht, wenn sie bereit sind, in einer Einzelvereinbarung mit der Stadtgemeinde Bremen eine Duldungsverfügung zu akzeptieren, in der der Abriss nach Aufgabe der Wohnnutzung verbindlich akzeptiert wird.

· Altersgrenze:

Alle Bewohner, die bis Ende 2004 (Übergangsfrist) das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ebenfalls auswohnen.

· Soziale Härtefälle:

Bewohner, denen wegen schwerer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder erheblicher Behinderung ein Umzug nicht mehr zugemutet werden kann, dürfen auswohnen.

· Übergangsfrist:

Um den betroffenen Bewohnern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen, wird eine Übergangsfrist (Duldung) bis Ende 2004 gewährt. Für die Bewohner, die erst nach Festlegung des Bereinigungsgebietes Waller Fleet im März 1995 zugezogen sind, verkürzt sich die Übergangsfrist auf 1 Jahr nach Abschluss der Rahmenvereinbarung.

· Abrisskosten:

Die Stadtgemeinde Bremen organisiert die Abrissmaßnahmen und übernimmt die Kosten, soweit die (ehemals) bewohnten Gebäude vor Festlegung der Bereinigung im März 1995 errichtet waren und die Betroffenen in dieser Einzelvereinbarung die genannten Kriterien akzeptieren.

· Neubaumöglichkeiten:

Die Stadtgemeinde Bremen bemüht sich, im südlichen Bereich des Plangebietes (am Hagenweg) auf einem städtischen Grundstück einen neuen Bebauungsplan für ein möglichst kostengünstiges Wohngebiet aufzustellen, um vorrangig „Bereinigungsverdrängten“ eine Neubaumöglichkeit in vergleichbarer Umgebung zu eröffnen.

· Kaisenauswohner:

Die Auswohnberechtigung der bisherigen Kaisenauswohner bleibt unverändert bestehen.

· Strukturverbesserung:

Ziel der Bereinigungsmaßnahme ist auch, das Gebiet insgesamt in seiner Funktion als öffentliche Grünanlage/Kleingärten aufzuwerten.


Die jetzt vom Senat gebilligte Rahmenvereinbarung war im April von 17 Mitgliedern des Runden Tisches, der unter Leitung des Moderators Peter Kudella getagt hatte und im wesentlichen aus Betroffenenvertretern bestand, akzeptiert worden. Lediglich zwei Vertreter hatten das Ergebnis abgelehnt.

Im Rahmen des Moderationsverfahrens war auch noch einmal gutachterlich untersucht worden, ob und inwieweit die Bereinigung tatsächlich zwingend geboten ist. Dabei war die Rechtsauffassung bestätigt worden, dass die zuständigen Behörden grundsätzlich gehalten sind, planungsrechtlich unzulässige baulichen Anlagen und Nutzungen zu beseitigen bzw. zu unterbinden. Bei der Ausgestaltung gebe es einen Ermessensspielraum, der durch ein in sich überzeugendes, schlüssiges Konzept ausgefüllt werden müsse. Wesentliches Element des Konzepts müsse das Ziel einer Bereinigung des Gebietes bleiben.

Nach Auffassung des Senators für Bau und Umwelt sollte ein Vorgehen entsprechend der Rahmenvereinbarung nicht auf den Bereich Waller Fleet beschränkt werden. Nicht nur rechtlich sei es angezeigt, die Bereinigungspraxis grundsätzlich zu ändern. Kein Grundstückseigentümer in anderen Kleingartengebieten würde eine Verfügung zum Abriss auf eigene Kosten akzeptieren, wenn in vergleichbarer Situation anderswo die öffentliche Hand die Kosten übernimmt.

Der Senator für Bau und Umwelt beabsichtigt, die Institution des Sanierungsbeirates für die nächsten Umsetzungsschritte beizubehalten und dort problematische Einzelfälle, die sich bei den Verhandlungen mit Betroffenen ergeben können, zu erörtern.

Eine Gesamteinschätzung der finanziellen Auswirkungen ist schwierig, da sowohl die Zahl der Wohngebäude in Kleingartengebieten als auch die Möglichkeiten der Kostenreduzierung im Rahmen der vorgesehenen Abrissmaßnahmen nicht genau bekannt sind.

Nach den bisherigen Ermittlungen des Senators für Bau und Umwelt sind im Sanierungsgebiet Waller Fleet (westlich) knapp 300 Grundstücke bewohnt. Ähnliche Strukturen sind bekannt aus den Gebieten Waller Fleet (östlich) und Findorff. Hinzu kommt eine gewisse Anzahl bewohnter Grundstücke in kleineren Dauerkleingartengebieten. Nach einer groben Schätzung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung wird insgesamt (einschl. Waller Fleet und einschl. aller Kaisenbewohner) noch mit 1.100 bis 1.200 bewohnten Parzellen in Bremen gerechnet, die über einen Zeitraum von vielleicht 30 Jahren nach und nach von Abrissmaßnahmen betroffen sein werden.

Nach Senatsbeschluss strebt der Senator für Bau und Umwelt an, zügig Einzelvereinbarungen mit denjenigen abzuschließen, die die erweiterten Auswohnmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.