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Der Senator für Inneres und Sport

Weg frei für individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen

12.06.2014

Unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Bremen, Peter Sperlich, hat heute (12.06.2014) die nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz für Streitfälle vorgesehene Einigungsstelle unter Beteiligung des Gesamtpersonalrats einem Erlass des Senators für Inneres und Sport über die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen einstimmig zugestimmt.
Konkret bedeutet dies, dass zukünftig alle Einsatzkräfte in geschlossenen Einsätzen (z.B. anlässlich von Bundesligaspielen von Werder Bremen) eine Front- und Rückenkennzeichnung tragen werden.

Innensenator Mäurer dankte den Beteiligten und zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: "Mit der Regelung ist es uns gelungen, einerseits dem Anspruch auf Offenheit und Transparenz gerecht zu werden und andererseits die Beamtinnen und Beamten und deren Familien vor Nachstellungen zu schützen. Ich bin zuversichtlich, dass sich eine verbesserte Transparenz positiv auswirken wird und das Vertrauen in die Arbeit der Polizei noch weiter wachsen wird."

Eine Namensauskunft darf nur gegeben werden, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird und schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht entgegenstehen. Die Einigungsstelle hat sich darüber hinaus die Anregungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu Eigen gemacht und Anforderungen an den Umgang mit den personenbezogenen Daten präzisiert, um jeglichen Missbrauch auszuschließen. Demnach werden die Kennzeichen regelmäßig neu vergeben und nach Ablauf der Strafantragsfrist von drei Monaten wieder gelöscht.

Polizeipräsident Müller ist zuversichtlich, dass sich die Polizei nach einer sehr emotionalen Debatte im Alltag schnell an die Kennzeichnung gewöhnen wird: "Wir sind eine transparente Polizei und müssen uns nicht verstecken. Mir ist wichtig, dass wir jetzt im polizeilichen Alltag Erfahrungen mit der Kennzeichnung sammeln und die Regelung gegebenenfalls nachbessern können."

Bremen ist nach Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das fünfte Bundesland, das eine Kennzeichnung verbindlich einführt. Weitere Länder planen eine entsprechende Regelung.

Download: Musterbeispiel einer numerischen Kennzeichnung (pdf, 8.3 KB)