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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Zuschüsse für neue Fassaden an Obern- und Sögestraße

21.01.2000

Aus der Deputation für Bau:

Die Deputation für Bau hat heute (20.1.2000) für das Fassadenprogramm Innenstadt grünes Licht gegeben. Gutachter hatten festgestellt, dass das Erscheinungsbild der Hauptfußgängerzonen durch Laden- und Schaufensterarchitektur in Verbindung mit Werbeanlagen negativ geprägt wird. Dadurch entstand im Laufe der Jahre ein Verlust von stadtbildprägenden Bau- und Fassadenstrukturen.


Im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt sind jetzt für das Fassadenprogramm Finanzierungsmittel in Höhe von 4,8 Mio Mark bis zum Jahre 2004 mit einem jährlichen Kontingent von 800.000 Mark bereitgestellt worden. Senatorin Christine Wischer: "Das Fassadenprogramm ist ein hervorragendes Beispiel, wie Politik, Verwaltung und Handel gemeinsam im Interesse der Stadt tätig werden können. Dank der gemeinsamen Anstrengungen haben wir in kurzer Zeit einvernehmliche Grundlagen schaffen können, damit Bremens Haupteinkaufsstraßen ein neues Gesicht erhalten können".

Das Fassadenprogramm, das von den Interessengemeinschaften der Sögestraße und der Obern- und Hutfilterstraße mitgetragen wird, soll die im öffentlichen Raum vorgesehenen Umgestaltungsmaßnahmen ergänzen. Neben Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum sollen Anlieger und Eigentümer gefördert werden, die zur Verschönerung von Geschäftshäusern in Bremens Einkaufsbereich beitragen.


Voraussetzung für die Förderung ist, dass die geplante Umgestaltungsmaßnahme den für den Straßenzug geltenden Gestaltungsrahmen anerkennt und ein entsprechender Bauantrag gestellt wird. Die Beratung von Bauherren und Architekten zu Umgestaltungsmaßnahmen erfolgt dabei im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Baumanagement Bremen.


  • Umbau der Alfred-Faust-Straße

  • Zugestimmt hat die Deputation für Bau dem Umbau der Alfred-Faust-Straße zwischen Hermann Entholt-Straße und Brenningstraße, einschließlich des Umbaus der Kreuzung Alfred-Faust-Straße/Brenningstraße. Die Umbaumaßnahme ist Bestandteil des Sanierungskonzeptes Kattenturm-Mitte, in dessen Rahmen seit 1991 eine Vielzahl von Nachbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

    Der Verkehr im Bereich des Knotenpunktes Alfred-Faust-Straße/Brenningstraße wird heute über einen Kreisverkehr abgewickelt, der aus einem städtebaulichen Konzept der 60er Jahre entwickelt wurde und in seiner ursprünglich geplanten Form nur teilweise umgesetzt worden war. Da die geplante bauliche Entwicklung nicht in dem vorgesehenen Maße stattfand, sind aus heutiger Sicht Teile der Verkehrsfläche überdimensioniert und unzweckmäßig angeordnet.


    Ein Teil der Fahrbahn sowie die Nebenanlagen auf der Südseite bleiben beim Umbau weitestgehend erhalten. An der Nordseite der Fahrbahn werden ein Parkstreifen, ein Sicherheitsstreifen, ein Radweg und ein Gehweg neu angelegt und die Straße durch eine doppelreihige Baumpflanzung neu gegliedert. Im Zuge dieser Umbaumaßnahme entstehen Bau-flächen nördlich der Alfred-Faust-Straße von rund 8.500 qm, die entsprechend veräußert werden sollen.


  • B 74 in Bremen-Nord wird zur Bundesautobahn aufgestuft

  • Die B 74 im Abschnitt zwischen der Kreinsloger Straße und der A 27 wird zur Bundesautobahn aufgestuft. Darüber ist heute die Deputation für Bau informiert worden. Für Verkehrsteilnehmer wird sich allerdings außer der neuen Beschilderung nichts ändern, denn die Tempobeschränkung von 80 km/h muss aus verkehrstechnischen Gründen beibehalten werden.


    Diese Aufstufung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendig geworden, da die B 74 in ihrem Ausbauzustand als kreuzungsfreie Straße, mit getrennten Richtungsfahrbahnen und besonderen Zu- und Abfahrten nach § 1 Abs. 3 des Fernstraßengesetzes dem baulichen Charakter einer Bundesautobahn entspricht und rechtlich als solche zu behandeln ist.


    Ohne die Aufstufung zur Bundesautobahn ginge die Baulast einschließlich für den Neubau von Kreinsloger bis Farger Straße auf die Stadtgemeinde Bremen über. Bremen müsste dann den weiteren Bau, die spätere Grunderneuerung sowie die Unterhaltung der gesamten Strecke und damit alle Kosten tragen.Die notwendige Änderung der Beschilderung erfolgt nach Abschluss des Aufstufungsverfahrens und im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten am Verteilerkreis Bremen-Nord. Die Unterhaltung des Streckenabschnittes geht vom Bauamt Bremen-Nord auf die Autobahnmeisterei Hemelingen über.