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Senat verbessert Dienstunfallfürsorge bei posttraumatischen Belastungsstörungen

03.06.2014

Der Senat hat heute (03.06.2014) einen Entwurf zur Neuordnung des Beamtenversorgungsrechts beschlossen, der jetzt den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Richterverbänden zur Vorbereitung der Anhörung zugesandt wird. Mit dem Gesetzentwurf nimmt Bremen seine nach der Föderalismusreform neu erworbenen Gesetzgebungsbefugnisse wahr und regelt die Altersversorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten umfassend selbst. Dafür hat sich der Senat mit den norddeutschen Nachbarländern abgestimmt. Der Entwurf enthält drei zentrale Veränderungen:

  • Der Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und der Privatwirtschaft wird erleichtert. Künftig bleiben die erworbenen Ansprüche zur Altersvorsorge von Beamtinnen und Beamten, die freiwillig aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, erhalten und werden mit Erreichen der Altersgrenze fällig.
  • Posttraumatische Belastungsstörungen werden leichter als Grund für die Dienstunfähigkeit anerkannt. Die Rechtsänderung führt zu einer Beweiserleichterung, eine Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des Amtsarztes bleibt weiter erforderlich.
  • Künftig werden höchstens 855 Tage Hochschulausbildung bei der Altersversorgung angerechnet. Bisher wurde maximal drei Jahre der Regelstudienzeit berücksichtigt. Die neue Regelung entspricht in der Wirkung der bereits gültigen Regelung im Rentenrecht.

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine schwere psychische Erkrankung nach einem plötzlichen, extrem belastenden Ereignis, dem ein Mensch ausgesetzt ist. Verfestigt sich das Krankheitsbild und wird chronisch, kann es das Leben des Betroffenen radikal verändern und bis zur endgültigen Arbeitsunfähigkeit führen. Besonders gefährdet sind Polizeibeamte und –beamtinnen sowie Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Mit dem heute vom Senat beschlossenen Entwurf folgt Bremen dem Beispiel Hamburgs, das eine entsprechende Regelung zu PTBS vor zwei Jahren eingeführt hat.

Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: "Mit der Neureglung tragen wir der schwierigen Situation Rechnung, unter der Beschäftigte mit fortdauernden posttraumatischen Belastungsstörungen leiden."

Innensenator Mäurer fügt hinzu: "Zum Glück ist das Krankheitsbild PTBS bislang nur in wenigen Einzelfällen aufgetaucht. Eine gute Aus- und Fortbildung bei der Polizei und Feuerwehr unterstützt die Einsatzkräfte in aller Regel dabei, dass sie auch schlimme, sehr belastende Vorfälle psychisch unbeschadet überstehen können." Komme es dennoch zu einer posttraumatischen Belastungsstörung würden die Symptome meist nach einigen Wochen wieder abklingen und schließlich ganz verschwinden. Nur in sehr wenigen Einzelfällen habe der Betroffene in der Vergangenheit als dienstunfähig aus seinem Beamtenverhältnis ausscheiden müssen. "Mit seiner jetzigen Entscheidung setzt der Senat ein wichtiges Zeichen der Fürsorge, da die Betroffenen künftig besser abgesichert sind", betont Mäurer.

Zur Erklärung:
Menschen mit PTBS leiden meist unter mehreren Symptomen wie zum Beispiel: extreme Schlafstörungen, große Schreckhaftigkeit, schnelle Reizbarkeit, plötzliche Wutausbrüche, Konzentrationsschwierigkeiten sowie immer wiederkehrende Bildern des erlittenen Traumas.