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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Aus der Deputation für Umwelt und Energie
Rückenwind für Windanlagen: Deputation beschließt neue Förderrichtlinien

07.09.2000

Eine neue Förderrichtlinie „Windkraftnutzung im Land Bremen“ ist heute von der Deputation für Umwelt verabschiedet worden. „Mit dieser neuen Richtlinie möchte ich erreichen, dass die Windkraft in Bremen weiteren Schwung erhält. Der Boom muss sich verstetigen“, so die Senatorin für Bau und Umwelt zur Bedeutung der neuen Förderrichtlinie.

Das Land Bremen fördert künftig die Neuerrichtung netzgekoppelter Windkraftanlagen mit einem einmaligen Investitionszuschuss. Dieser wird so bemessen, dass sich die Windkraftanlagen innerhalb von 12 Jahren über den prognostizierten Ertrag finanzieren. Möglich ist dabei ein InvestitionsZuschuss von bis zu 25 Prozent der Investitionskosten.

Mit einer auf den Einzelfall bezogenen Berechnung der Förderhöhe wird erreicht, dass sich wesentliche Faktoren für die Wirtschaftlichkeit, wie zum Beispiel die Windgünstigkeit und Erschließungskosten des Standortes und die Höhe der Einspeiseerlöse in der Bemessung der Förderung wiederfinden. So ist auch sichergestellt, dass sich die Zuschüsse des Landes verringern, wenn sich die technischen Fortschritte der letzten Jahre weiter fortsetzen und die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen am Markt weiter steigt. Wischer: „Angesichts unserer ehrgeizigen Windkraftausbauplanung gehe ich davon aus, dass wir in den nächsten Jahren ein durchschnittliches Fördervolumen von 2,5 Millionen Mark erzielen werden. Dies belegt, welch hohen umweltpolitischen Stellenwert die Förderung regenerativer Energien hat.“

Wischer verwies darauf, dass in Kürze an der A1 in Mahndorf Windräder der neuesten Generation in Betrieb gehen werden. „Auch weitere Standorte sind inzwischen politisch einvernehmlich beschlossen“, so Wischer.