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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Umweltgerechte Landwirtschaft wird gefördert

18.06.2001

Der Senator für Bau und Umwelt hat zwei neue Förderrichtlinien für die umweltverträgliche Grünlandbewirtschaftung im Land Bremen erlassen. Danach können Landwirte auf Antrag Zuwendungen erhalten, wenn sie Flächen mit "spezifischen" Nachteilen bewirtschaften oder besonders geschützte Biotope pflegen. Spezifische Nachteile sind erschwerte Bewirtschaftungsbedingungen, wie sie auf Feuchtgrünland oder periodisch überstauten Nasswiesen auftreten. Ebenfalls förderfähig ist die Pflege von Flächen im Naturschutzgebiet, wenn besondere Auflagen die Bewirtschaftung einschränken. Besonders geschützte Biotope sind Flächen mit einem wertvollen Pflanzenbestand, die in der kultivierten Landschaft nur noch selten vorkommen und durch das Naturschutzgesetz geschützt sind. Die Erhaltung, Pflege und Entwicklung dieser Lebensräume und Kulturlandschaften erfordert eine regelmäßige und extensive Nutzung, für die Landwirte nun ein Entgelt bekommen können.

Nicht gefördert werden Flächen, die bereits aufgrund anderer Programme oder anderer gemeinschaftlicher Beihilferegelungen gefördert werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt sechs Jahre.

Neu sind darüber hinaus die Richtlinien für die Gewährung eines Erschwernisausgleichs in den Naturschutzgebieten Borgfelder Wümmewiesen, Hollerland, Ochtumniederung bei Brokhuchting und Werderland Teil 1.

Für alle neuen Maßnahmen ist die Antragsfrist der 15. Juli.

Interessierte Landwirte, die nähere Informationen oder Antragsunterlagen anfordern möchten, wenden sich bitte an den Senator für Bau und Umwelt, Tel. 0421-361- 6170.