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Senatskanzlei

Senat überweist Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ der Bürgerschaft zur weiteren Beratung

12.12.2006

Aus der heutigen Senatssitzung:

Nachdem der Landeswahlausschuss am 5. Dezember festgestellt hat, dass die nötige Zahl der Unterstützer-Unterschriften für das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen – Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger“ erreicht wurden und das Volksbegehren damit wirksam zustande gekommen ist, hat der Senat heute (12.12.2006) den entsprechenden Gesetzentwurf an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet mit der Bitte, ihn noch in der Dezembersitzung der Bürgerschaft (Landtag) in erster und zweiter Lesung zu beraten.

Laut der Bremer Landesverfassung gibt es nunmehr zwei Optionen: Die Abgeordneten der Bürgerschaft können den Gesetzentwurf im Wortlaut ohne Änderungen binnen zwei Monaten übernehmen und ihm zustimmen. Damit würde ein Volksentscheid überflüssig und das Gesetz könnte in Kraft treten. Und nach der im Entwurf der Initiative „Mehr Demokratie“ vorgesehen Frist von 15 Monaten könnte es dann erstmals angewendet werden.

Andernfalls müsste spätestens vier Monate nach einem ablehnenden Beschluss der Bürgerschaft bzw. nach Fristablauf ein Volksentscheid stattfinden.