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Senatskanzlei

„Weitere Steuerausfälle für Bremen nicht hinnehmbar“

03.11.2006

Bürgermeister Jens Böhrnsen zum vorgestellten Konzept der Unternehmenssteuerreform

„Für mich gibt es eine klare Meßlatte, mit der ich die jetzt vorgelegten Vorschläge für die Gestaltung der Unternehmensteuerreform beurteile. Unter dem Strich dürfen unter keinen Umständen gerade für Bremen als einem Land in extremer Haushaltsnotlage weitere Steuerausfälle herauskommen. Eine weitere Schwächung unserer Steuereinnahmen wäre weder mit unserer Sanierungsstrategie noch mit den unmissverständlichen Ansprüchen des Verfassungsgerichts an die erneute Anerkennung unseres Anspruchs auf Hilfe, wie sie im Urteil zur Klage Berlins zum Ausdruck kommen, zu vereinbaren.“

Mit diesen Worten hat Bürgermeister Jens Böhrnsen heute (3.11.2006) eine erste kritische Bewertung der von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch vorgestellten Vorschläge zur geplanten Unternehmensteuerreform vorgenommen. Böhrnsen kündigte eine sorgfältige und zügige Berechnung sämtlicher be- und entlastenden Auswirkungen für Bremer Steuereinnahmen an. Böhrnsen: „Für mich war und bleibt klar: Bremens knappe öffentliche Kassen können weitere Verluste unter keinen Umständen verkraften. Wenn im Saldo der Unternehmenssteuerreform eine zusätzliche Belastung Bremens herauskommt, ist das vorgelegte Paket für uns so nicht akzeptabel und nicht zustimmungsfähig. Peer Steinbrück kennt meine Haltung. Ich habe sie in der Vergangenheit – auch ihm gegenüber persönlich – mehrfach deutlich gemacht und daran erinnert, dass eine aufkommensneutrale Gestaltung die Geschäftsgrundlage der geplanten Unternehmensteuerreform ist. Auch mit Finanzsenator Ulrich Nußbaum bin ich mir in dieser Überzeugung völlig einig. Es kann nicht sein, dass einmal mehr unsere ehrgeizigen und häufig schmerzlichen Sparanstrengungen durch bundespolitische Entscheidungen aufgezehrt werden.“

Böhrnsen mahnte darüber hinaus, dass auch jenseits der unmittelbaren Interessen Bremens eine weitere Nettoentlastung der Unternehmen nicht zu vertreten sei. Deutsche Unternehmen zahlten im internationalen Vergleich ohnehin sehr geringe Steuern. Weitere Steuerentlastungen seien auch vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen. Böhrnsen: „Man kann nicht Steuergeschenke verteilen, während auf die Menschen gleichzeitig durch die geplante Mehrwertsteuererhöhung weitere Belastungen zukommen. Soziale Gerechtigkeit muss Leitlinie politischer Entscheidungsprozesse sein. Jede Reform muss sich an diesem Maßstab messen. Das gilt auch für die Reform der Unternehmenssteuern.“