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Senatskanzlei

Bremen kündigt Korrekturbedarf bei der Steuerreform an

13.07.2006

Jens Böhrnsen: „Unternehmenssteuerreform so nicht zustimmungsfähig!“

Der Präsident des Senats, Bürgermeister Jens Böhrnsen, erklärte heute (13.7.2006), dass die gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform - insbesondere aus Sicht eines Haushaltsnotlagelandes - so nicht zustimmungsfähig seien.

Jens Böhrnsen: „Eine Senkung der nominalen Steuersätze und eine rechtssystematische Optimierung des Unternehmenssteuerrechts sind grundsätzlich zu unterstützen, wenn und soweit diese Maßnahmen dazu dienen, Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb besser zu positionieren. Aus unserer Sicht ist es jedoch nicht akzeptabel, wenn mit den anstehenden Reformen die steuerliche Basis der Einnahmen Bremens weiter erodiert."

Die anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung müsse in jedem Fall aufkommens­neutral erfolgen. Böhrnsen: „Bei Steuerausfällen in der angekündigten Größenordnung von dauerhaft 5 Milliarden Euro pro Jahr wird das Ziel einer weitgehenden Aufkommensneutralität der Reform deutlich verfehlt. Die Konsequenzen für die Haushalte der Länder, denen das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer zur Hälfte zusteht, wären dramatisch: Schon heute können viele Länder keinen verfassungsmäßigen Haushalt mehr vorlegen.“

Der Bremer Regierungschef ist zudem überzeugt, dass eine reale steuerliche Entlastung der Unternehmen nicht notwendig sei. Böhrnsen: „Die tatsächliche steuerliche Belastung der Unternehmen in Deutschland ist im europäischen Vergleich eher unterdurchschnittlich. Deshalb ist es mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit nicht zu vereinbaren, die Unternehmen in Deutschland weiter finanziell zu entlasten, während vielen Durchschnitts­verdienern mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Streichung der Eigenheimzulage und der Reduzierung der Pendlerpauschale zusätzliche Belastungen abverlangt werden.“

Böhrnsen kritisierte auch die bislang genannten Maßnahmen und Instrumente zur Gegenfinanzierung als nicht hinreichend präzise. Insbesondere kritisch zu sehen sei die Einrechnung von erheblichen Mehreinnahmen durch Strukturverbesserungen. Böhrnsen erinnerte in dem Zusammenhang an die mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit verbundenen Erwartungen, die Einnahmen um 5 Mrd. € im Entstehungsjahr steigern zu können. Tatsächlich wurden mit 1,4 Mrd. € Mehreinnahmen von weniger als ein Drittel der prognostizierten Summe realisiert.

Jens Böhrnsen abschließend: „Solange eine annähernd vollständige Gegenfinanzierung nicht angestrebt wird und mit präzisen Maßnahmen hinterlegt ist, ist die Reform aus unserer Sicht nicht beschlussfähig.“