Sie sind hier:

Senatskanzlei

Votum der Beiräte bei Ortsamtsleiter soll bindend werden

20.06.2006

Bürgermeister Jens Böhrnsen legt Lösungsvorschlag für gesetzliche Neuregelung im Beirätegesetz vor

Bürgermeister Jens Böhrnsen hat heute (20.6.2006) einen Vorschlag zur künftigen Praxis bei der Auswahl von Ortsamtsleitern vorgelegt und der entsprechenden interfraktionellen Arbeitsgruppe von Parlamentariern und Vertretern der beteiligten Fachressorts vorgestellt. Ziel des Vorschlags ist, die in Bremen seit Jahrzehnten geübte und bewährte Praxis, dem Votum der Beiräte bei der Benennung von Ortsamtsleitern entscheidendes Gewicht zu geben, auf neue, gesicherte rechtliche Grundlagen zu stellen. Bürgermeister Jens Böhrnsen hat dazu nach sorgfältiger Prüfung einen konkreten Vorschlag für eine entsprechende Klarstellung im Beirätegesetz entwickelt. Danach soll die bisherige Formulierung in § 36, 1 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter „Die Ortsamtsleiter werden vom Senat nach Anhörung der jeweiligen Beiräte haupt- oder ehrenamtlich berufen“ künftig lauten: „Die Ortsamtsleiter werden von den jeweiligen Beiräten mit der Mehrheit ihrer Mitglieder durch Wahl vorgeschlagen und vom Senat haupt- oder ehrenamtlich berufen.“ Darüber hinaus soll in § 36 (2) die bisherige Formulierung „Anhörung durch die Beiräte“ ebenfalls durch „Wahl durch die Beiräte“ ersetzt werden. Durch diese Neufassung wird den Beiräten künftig ein Vorschlagsrecht eingeräumt und sicher gestellt, dass der Senat grundsätzlich nur Kandidaten als Ortsamtsleiter ernennen kann, die auch von der Mehrheit der Beiräte vorgeschlagen wurden.

Bürgermeister und Justizsenator Jens Böhrnsen: „Nach der vertrackten und für alle Beteiligten täglich immer unerträglicher werdenden Hängepartie bei der Besetzung der Ortsamtsleiterpositionen in Schwachhausen/Vahr und Burglesum, müssen wir dringend die rechtlichen Grundlagen für das klären, was wir politisch wollen: Die Beiräte stärken, ihre wichtige Arbeit in den Stadtteilen anerkennen und ihrer Stimme bei der Auswahl von Ortsamtsleitern auch in Zukunft das entscheidende Gewicht geben. Ich habe deshalb immer gesagt, dass ich mir keinen Ortsamtsleiter vorstellen kann, der nicht vom mehrheitlichen Vertrauen seines Beirates getragen wird. Um dieses demokratische Prinzip auch rechtlich abzusichern, habe ich deshalb einen pragmatischen, tragfähigen und juristisch sauberen Vorschlag entwickelt. Konstruktiven Willen auf allen Seiten vorausgesetzt, können wir damit sehr zügig noch vor der Sommerpause die Weichen für die Zukunft stellen und den Weg freimachen für ein faires Besetzungsverfahren nicht nur in Burglesum und in Schwachhausen.

Ich setze sehr darauf, dass auch der Koalitionspartner sich meinem Vorschlag anschließt und es nicht zu einer dauerhaften Blockade in dieser wichtigen Frage kommen lässt. Mit meinem Vorschlag ist klar: Es gibt eine Lösung. Sie lässt sich schnell durch Senat und Parlament umsetzen. Und sie ist das klare Signal, dass wir die Beiräte auch in Zukunft ernst nehmen. Angesichts dieser Ausgangslage bin ich überzeugt, könnten wir in den Stadtteilen niemandem erklären, wenn wir uns weiter auf Kosten der Beiräte und Ortsämter verheddern würden.“