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Senatskanzlei

Senat folgt Vorschlag der beiden Bürgermeister: Geplante Reduzierung bei Investitionen haushaltsstellengerecht aufgelöst

28.02.2006

In seiner heutigen (28.2.2006) Sitzung hat der Senat auf Vorschlag von Bürgermeister Jens Böhrnsen und Bürgermeister Thomas Röwekamp eine Lösung beschlossen, mit der in den Jahren 2006 und 2007 das Grundinvestitionsprogramm jeweils um 30 Millionen Euro haushaltsstellengerecht reduziert wird. Der Senat löst damit eine sich selbst gesetzte Verpflichtung vom 12. Dezember 2005 ein. Im Rahmen der Verabschiedung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2006/2007 hatte der Senat in einem ersten Schritt die beabsichtigten Reduzierungen des Grundinvestitionsprogramms zunächst als globale Minderausgabe eingestellt und gegenüber der Bremischen Bürgerschaft gleichzeitig eine Konkretisierung zugesagt. Dieser "Bringschuld" wird der Senat mit seinem heutigen Beschluss gerecht.


Hintergrund der nunmehr haushaltsstellengerecht dargelegten Reduzierung ist die Erfahrung, dass sich in der Vergangenheit in allen Ressorts in unterschiedlicher Höhe jeweils zum Ende des Haushaltsjahrs regelmäßig sogenannte Haushaltsreste gebildet hatten. Diese "Bugwelle" sollte mit dem Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2005 abgeschöpft und zur Reduzierung der Investitionsansätze genutzt werden. Beide Bürgermeister waren von den Koalitionsspitzen gebeten worden, einen Vorschlag zur weiteren Umsetzung und Konkretisierung zu erarbeiten. Die nunmehr von beiden Bürgermeistern vorgeschlagene beschlossene Auflösung der Minderausgaben greift entsprechende Vorschläge der Fachressorts auf. Sie gehen nunmehr der Bremischen Bürgerschaft mit der Bitte zu, sie bei den weiteren Beratungen über den Doppelhaushalt 2006/2007 einzubeziehen.


Der Aufteilung der jeweiligen Jahresbeträge von 30 Mio. Euro auf die Ressorthaushalte lagen einerseits die durchschnittlichen investiven Ausgabereste (ohne enthaltene Drittmittel) der Jahre 2002 bis 2004 zugrunde. Andererseits wurde das veranschlagte Volumen jeweils der Jahre 2006 und 2007 (ohne enthaltene Drittmittel = Nettoinvestitionen) insoweit berücksichtigt, als die über das bisherige Restevolumen ermittelten Kürzungsbeträge in keinem Ressorthaushalt zu einer Anschlagskürzung über 15 % hinaus führen soll.


Über dieses Verfahren ergeben sich folgende Kürzungsbeträge pro Produktplan: (siehe dazu anliegende Tabelle)






















































































































2006


2007


in T€

Bürgerschaft

61


60


Rechnungshof

2


3

Senatskanzlei

30


30

Bund, Europa, Entwicklungszusammenarbeit

1


1

Datenschutz

--


--

Inneres

1.698


2.172

Frauen

1


1

Justiz

581


668

Sport

687


526

Bildung

2.418


2.599

Kultur

1.248


1.204

Wissenschaft

2.155


2.279

Arbeit

262


227

Jugend und Soziales

1.078


1.014

Gesundheit

2.394


2.638

Bau, Umwelt und Verkehr

4.464


4.816

Wirtschaft

3.595


3.587

Häfen

2.865


3.204

Finanzverwaltung

862


653

Allgemeine Finanzen

5.598


4.318


30.000


30.000


Die vorgesehenen Einsparungen sollen in allen Ressorts in der Regel durch Streckungen oder Verschiebungen von Beschaffungs- oder Investitionsmaßnamen dargestellt werden. Exemplarisch zu nennen sind u.a.:

Im Bereich Inneres sollen die Einsparungen beispielsweise durch Streckungen beim Digitalfunk (BOS) in Höhe von 1 Mio. Euro erbracht werden. Angesichts des noch laufenden Ausschreibungsverfahrens bedeutet diese Kürzung keine Verzögerung bei der Einführung des Projektes. Im Bereich Justiz wird die Kürzung durch Streckung von ursprünglich vorgesehenen Beschaffungen sowie durch eine Streckung bei der Sanierung der JVA realisiert werden.

Im Sporthaushalt sollen die Kürzungsbeträge durch Streckung von (Sanierungs-)Investitionen sowie durch gestreckte Wettmittelausschüttung realisiert werden. Auch im Bereich Bildung wird die Realisierung der Kürzung durch Streckung von Beschaffungs- und Umbauinvestitionen erfolgen.

Der Kürzungsvorschlag für den Kulturbereich bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Sanierung des Überseemuseums sowie die Erneuerung der Bühnentechnik im Theater am Goetheplatz. Im Bereich Gesundheit wird die Kürzungsquote bei den verschiedenen Anschlägen für die mittel- und langfristigen Krankenhausinvestitionen nachgewiesen. Die Realisierung soll durch die Streckung bereits begonnener bzw. die spätere Realisierung der als dringlich anerkannten Maßnahmen erfolgen.


Die Kürzungsquote Bau wird insbesondere durch Streckung oder bei Finanzierung im Rahmen der Städtebauförderung, der Mittel für Soziale Stadt, Wohnen in Nachbarschaften (WIN), des Sondervermögens Infrastruktur, des Investitionszuschusses an die BSAG sowie bei Einführungsinvestitionskosten der Bremer Aufbaubank erbracht.

Die Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung, der WIN-Mittel, von Beirats-Mitteln und der Sozialen Stadt ergeben sich ausschließlich aus dem Abschöpfen von Haushaltsresten. Die jeweiligen jährlichen Programmrahmen, die für diese Zwecke bewilligt werden können, bleiben davon unberührt.