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Senatskanzlei

Koalitionsausschuss verständigt sich auf Orientierungsrahmen zur Haushaltskonsolidierung

05.02.2005

Für den Koalitionsausschuss teilt die Pressestelle des Senats mit:

In seiner Sitzung gestern Abend (Freitag, 04.02.05) hat der Koalitionsausschuss zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts folgendes Vorgehen beschlossen:


Die Große Koalition ist sich einig, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, indem schrittweise das Haushaltsdefizit verringert und die jährliche Neuverschuldung, die zunächst unvermeidbar erhöht werden muss, Jahr für Jahr reduziert wird. Dafür verständigte sich der Koalitionsausschuss am 4.2.2005 auf einen von Finanzsenator und Senatskanzlei vorgelegten Orientierungsrahmen für den Zeitraum bis 2009 als Arbeitsgrundlage, mit der global die Anforderungen an die finanz- und haushaltspolitischen Aufgaben der kommenden Jahre dimensioniert werden.


Der Orientierungsrahmen formuliert als Zwischenschritt das Mindestziel, den sogenannten Primärsaldo bis 2009 auszugleichen, d. h. bei Herausnahme der Zinsausgaben, die gerade auch wegen ihres weit überdurchschnittlichen Volumens völlig aus dem Rahmen fallen, soll in 2009 die Gesamtheit der bremischen Ausgaben nicht größer als die Einnahmen insgesamt sein.


Für die gesamte Koalition ist dieser Orientierungsrahmen daran gekoppelt, dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen bzw. erreicht werden: nämlich, dass dieser Rahmen letztlich durch Entscheidungen des Koalitionsausschusses mit konkreten Umbau- und Sparmaßnahmen ausgefüllt wird, die in einer außerordentlichen gemeinsamen Kraftanstrengung gewichtige Umstrukturierungen und gezielte Prioritäten, aber auch Posterioritäten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und für deren Ressourcenausstattung umsetzen.


Dies ist Auftrag und Gegenstand der Arbeit der nächsten Wochen. Dabei muss alles auf den Prüfstand gestellt werden, insbesondere sind überall - soweit möglich und gewollt - die bremischen Standards an den vergleichbaren Maßstäben insbesondere von Haushaltsnotlageländern zu orientieren. Der Koalitionsausschuss hat dementsprechend einen Arbeitsauftrag für den Senator für Finanzen formuliert, mit Unterstützung der Senatskanzlei und in Rückkoppelung zu den Ressorts für die in Aussicht genommene Entscheidungssitzung des Koalitionsausschusses am 25. Februar 2005 für alle Gebiete die erforderlichen Prüfungen und Bewertungen darzustellen und daraus vorbehaltlos denkbare Alternativen und mögliche Varianten zu entwickeln.