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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator weist auf flexible Übergangsregelung bei doppelter Staatsangehörigkeit hin

16.01.2014

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt die in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung vorgesehene Streichung des sogenannten Optionszwanges bei Bürgerinnen und Bürgern bis 21 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt erworben haben und die derzeit eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. "Die Streichung dieser Regelung stellt einen Meilenstein auf dem Weg zu einer grundsätzlichen Akzeptanz einer mehrfachen Staatsangehörigkeit dar", so Mäurer. Integrationspolitisch sei dies ein Schritt in die richtige Richtung. Für die Übergangszeit, bis die neue Regelung der Bundesregierung Gesetz wird, werden die Betroffenen gebeten, sich bei den zuständigen Behörden in Bremen und Bremerhaven zu melden.

Zum Hintergrund:
Mit der Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde zum 1. Januar 2000 der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland für Kinder ausländischer Eltern ermöglicht. Für Kinder ausländischer Eltern, die ab 1990 in Deutschland geboren wurden, galt eine Übergangsregelung. Diese ermöglichte es ihnen, neben der ausländischen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Allerdings sind die betroffenen Personen bislang verpflichtet, sich nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Eine Entscheidung zugunsten der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt in der Regel den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit (Optionszwang). Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Verpflichtung, sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden, oft zu Konflikten innerhalb der Familien führt und sich negativ auf die Integration auswirkt.

Bis zu einer Änderung des Gesetzes durch die neue Bundesregierung ist Innensenator Ulrich Mäurer daher entschlossen, alles zu tun, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch die geltende Regelung zu verhindern. Dazu ist es erforderlich, dass die betroffenen Personen, die 18 Jahre alt werden oder in den letzten drei Jahren geworden sind, bei den für sie zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden in Bremen und Bremerhaven die Erteilung einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Dieser Antrag muss vor dem 21. Geburtstag gestellt werden.

Nähere Informationen erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden in Bremen und Bremerhaven unter den Telefonnummern (0421) 361-88670 für Bremen bzw. (0471) 590-3795 oder -3796 für Bremerhaven.