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Senatskanzlei

Senat macht weiteren Schritt in Richtung Bürokratieabbau

07.12.2004

40 Vorschriften sollen entfallen, bei 46 wird eine Befristung empfohlen

Der Senat hat heute (7.12.2004) auf Vorschlag der Senatskanzlei einen weiteren Schritt bei der Entrümpelung überflüssig gewordener Vorschriften sowie zum Abbau von Bürokratie gemacht und seinen zweiten Bericht zum Thema „Entbürokratisierung und Modernisierung sowie Abbau von Regelungen“ vorgelegt.


Wie von der Bremischen Bürgerschaft gefordert, werden damit Schritt für Schritt alle in Bremen bestehenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften systematisch und kritisch darauf überprüft, ob sie noch notwendig, angemessen und sinnvoll sind. Angesichts von weit über Tausend zu überprüfenden Normen, die insgesamt bis Ende 2005 auf den Prüfstand gestellt werden sollen, hat sich der Senat eine Durchforstung in drei Schritten und Zeitabschnitten vorgenommen, dessen erster Teil mit der heutigen Senats- und der vorgesehenen Befassung der Bremischen Bürgerschaft abgeschlossen wird. In diesem ersten großen Teilschritt wurden bis 1970 erlassene Gesetze und Vorschriften überprüft. Bei 40 von den im jetzigen Verfahrensschritt überprüften 158 Gesetzen und Normen empfiehlt der Senat der Bremischen Bürgerschaft die ersatzlose Streichung, bei weiteren 46 eine Befristung.


Aufgehoben wird danach etwa die „Verordnung zur Ausführung des Hebammengesetzes“ vom Dezember 1957, das „Gesetz über Feuerlöschmittel und tragbare oder ohne eigenen Kraftantrieb fahrbare Feuerlöschgeräte“ vom Dezember 1956 sowie die „Verordnung über die wissenschaftliche Vogelberingung“ aus dem Jahr 1937.


Um Überregulierungen auch für die Zukunft zu vermeiden und nicht ein neues Dickicht von Verordnungen wuchern zu lassen, schlägt der Senat der Bremischen Bürgerschaft darüber hinaus vor, neue Gesetze und Rechtsverordnungen künftig grundsätzlich zu befristen und nach in der Regel fünf Jahren auslaufen zu lassen. Rechtzeitig vor Ablauf des „Verfallsdatums“ ist also zu prüfen, ob an der Norm festgehalten werden soll. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich – etwa bei Verfassungsnormen, bei Vorschriften auf der Basis von Staatsverträgen oder bei Umsetzungsvorschriften von unbefristetem Bundes- und EU-Recht. Ansonsten gilt aber die Umkehr der „Beweislast“: Die Norm muss binnen fünf Jahren beweisen, dass sie sich als unverzichtbar bewährt hat. Sie läuft aus, sofern die Bremische Bürgerschaft sie nicht ausdrücklich verlängert.


„Wir bohren ein dickes Brett, aber die Arbeit lohnt sich, zeigt Erfolge und ist gut investiert. Denn die Sorgfalt und Mühe, die wir jetzt aufwenden, wird Wirtschaft, Mittelstand, Bürgern und Verwaltung künftig eine Menge überflüssiger Arbeit ersparen“, so Bürgermeister Henning Scherf


Zur Erinnerung: Auch auf Bundesebene sind Bremer Vorschläge zum Abbau von Bürokratie und Deregulierung inzwischen aufgegriffen worden. 29 Vorschläge aus drei Modellregionen – darunter Bremen - hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu eigen gemacht und will sie bundesweit umsetzen. Ein gutes Dutzend dieser Vorschläge, etwa zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren oder zur Liberalisierung des Gaststättenrechts, geht auf Anregungen aus Bremen zurück.