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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Streumittel im Winter - Für Gehwege bitte nur Sand, Split oder Granulat verwenden

10.01.2014

Der Winter hat uns bisher mit Schnee und Eis verschont. Nun kündigen die Wetterdienste den Wintereinbruch an. Deshalb die folgende Information zum Winderdienst:
Zum Schutz der Umwelt sollten grundsätzlich nur Sand, Splitt oder Granulat als Streumittel verwendet werden. Salz und salzhaltige Auftaumittel dürfen nur auf Fahrbahnen eingesetzt werden, die im Winterstreudienstkatalog festgelegt wurden, sowie auf Kreuzungen, Treppenanlagen, Steigungsbereiche oder stark frequentierten Fußgängerbereichen. Für alle Gehwegflächen, die auf begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern, ist in Bremen der Einsatz von Salz oder salzhaltigen Streumitteln verboten.

Um den Salzeinsatz weiter zu verringern, hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen:

- Die im Auftrag der Stadt tätigen Einrichtungen und Dienstleister wie das Amt für Straßen und Verkehr, die Entsorgung Nord GmbH und der Umweltbetrieb Bremen wurden hinsichtlich des Salzeinsatzes sensibilisiert

- Die Öffentlichkeit wurde informiert und auf der Homepage der Leitstelle Saubere Stadt beim Umweltsenator wurden auf verständliche Weise die wesentlichen Informationen zum Winterdienst zusammengefasst [LINK79717; www.saubere-stadt.bremen.de]

- Das Stadtamt, dem die Überwachung der Streu- bzw. Räumpflicht von Gehwegen im Anliegerbereich obliegt, hat bereits in der vergangenen Saison verschiedene Gehwegreinigungsfirmen auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen und konkrete Beschwerden verfolgt

Aktuell wird eine Änderung des Landesstraßengesetzes vorbereitet. Das Ziel ist es dabei, dafür zu sorgen, dass zukünftig Salz grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden darf. Ausnahmen von dieser Regelung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollen dann verbindlich festgelegt werden. Es ist geplant, dass die gesetzlichen Änderungen zur Wintersaison 2014/2015 in Kraft treten.