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Der Senator für Inneres und Sport

Alkoholverkauf an Jugendliche wird teuer

18.12.2013

Wer ab kommendem Jahr hochprozentigen Alkohol an Jugendliche verkauft, muss künftig ein noch höheres Bußgeld zahlen. Darauf wies heute (18.12.2013) die Bremer Innenbehörde hin. Das Jugendschutzgesetz verbietet Besitzern und Besitzerinnen von Einzelhandelsgeschäften, Kiosken oder Internetcafés, Jugendlichen unter 18 Jahren hochprozentigen Alkohol zu verkaufen. Dennoch ergaben 128 Testkäufe unter Aufsicht des Stadtamtes in Bremen in diesem Jahr, dass in knapp 43 Prozent der Fälle Hochprozentiges an Jugendliche verkauft wurde. In Bremerhaven lag die Quote der Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich bei 25,7 Prozent.

"Ein nicht geringer Teil von Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels geht in Bremen noch immer zu verantwortungslos mit dem Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche um", kritisiert Innensenator Ulrich Mäurer angesichts der neuesten Zahlen. Zwar sei die Quote seit Einführung der Testkäufe vor vier Jahren von 62,5 Prozent auf 42,9 Prozent deutlich gesunken, sie sei aber weiterhin zu hoch. "Alkoholexzesse bei Kindern und Jugendlichen sind gefährlich und nicht hinnehmbar", mahnte Mäurer.

Mehrere Schülerinnen und Schüler konnten in den vergangenen Monaten wieder als Testkäuferinnen und Testkäufer gewonnen werden. In Bremen wurden 128 Testkäufe unternommen, in Bremerhaven 237. Die Testkäufe in Bremen und Bremerhaven beschränkten sich auf branntweinhaltige Getränke, also nicht auf Bier, Sekt oder Wein. Sobald den Jugendlichen die Alkoholika überlassen wurden, übergaben sie die Getränke an die sie begleitenden Amtspersonen. Diese konfrontierten die Verkäuferinnen und Verkäufer sofort mit dem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, nahmen die Personalien des Verkaufspersonals sowie des Inhabers auf und machten den Kauf rückgängig.

Auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft werden die Bußgelder im kommenden Jahr drastisch in Bremen und Bremerhaven erhöht. Wer künftig an Jugendliche Hochprozentiges verkauft, muss statt bislang 50 Euro ab Januar 300 Euro zahlen. Bei Ladeninhaberinnen oder Ladeninhabern sowie Marktleitenden steigt das Bußgeld von derzeit maximal 400 Euro auf 2000 Euro. Letzteres gilt selbst dann, wenn die Verantwortlichen nicht selbst an der Kasse gestanden haben.