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Senatskanzlei

Bremer Rathaus und Roland sind Weltkulturerbe

05.07.2004

Entscheidung im chinesischen Suzhou


Große Freude in Bremen: Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz gehören seit heute (2. Juli 2004) zum Weltkulturerbe der Menschheit. Das Welterbekomitee der UNESCO hat soeben in seiner Sitzung im chinesischen Suzhou das Bremer Rathaus und den Roland auf die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes gesetzt. „Das Rathaus und der Roland zu Bremen sind ein einzigartiges Zeugnis für bürgerliche Autonomie und Souveränität, wie diese sich im Heiligen Römischen Reich entwickelten“, heißt es u.a. in der Begründung des ICOMOS-Gutachtens, das der Entscheidung zugrunde liegt. Darin wird auch für das Rathaus „die herausragende Form der Architektur der späten Renaissance in Norddeutschland, die so genannte Weser-Renaissance“ ausdrücklich gewürdigt. Für den Roland heißt es, er sei „ eine der ältesten und die repräsentativste der Roland-Statuen, die als Symbol für Freiheit und Marktrecht errichtet wurden“.


„Das ist eine ganz wunderbare Nachricht und große Anerkennung für die ganze Stadt, auf die wir in Bremen stolz und glücklich sind“, sagte Bürgermeister Dr. Henning Scherf unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung im fernen China. „Unser Bremen, Rathaus und Roland werden künftig in einem Atemzug mit Wien, Florenz und Venedig genannt werden“. Scherf beglückwünschte auch Dresden und Bad Muskau, die sich ebenfalls erfolgreich um die Aufnahme in die Welterbeliste bemüht hatten. Neben dem Bremer Rathaus und Roland gehören nach der jüngsten Entscheidung der UNESCO nun auch das Dresdner Elbtal und – länderübergreifend mit Polen - der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau zum Weltkulturerbe.


Mit diesem Erfolg findet die außerordentlich engagierte Arbeit der Bremer Projektgruppe unter Federführung des Senators für Kultur und der Senatskanzlei einen glanzvollen Abschluss. „Wir freuen uns über diese ehrenvolle Nominierung und nehmen die damit einhergehenden Verpflichtungen gerne an. Zugleich dürfte die Entscheidung der UNESCO Rückenwind für das Projekt Kulturhauptstadt sein. An der Bedeutung Bremens als europäische Kulturstadt kommt jetzt sicherlich niemand mehr vorbei“, so der Senator für Kultur, Bürgermeister Hartmut Perschau. „Mein Dank gilt heute besonders den Mitarbeitern der Kulturverwaltung, des Landesamtes für Denkmalpflege und des Staatsarchivs sowie vielen anderen Beteiligten, die mit großem Engagement und hohem persönlichen Einsatz diese Entscheidung ermöglicht haben.“


Der Bremer Antrag war für das Jahr 2003 von der Bundesrepublik Deutschland eingereicht und von der UNESCO in der Entscheidungssitzungssitzung des Welterbekomitees im Juli 2003 in Paris behandelt worden. Dort wurde die Entscheidung zunächst "deferred" – ausgesetzt – mit dem Auftrag, zu einigen Fragen, die dort diskutiert wurden, noch schriftlich Stellung zu nehmen bzw. ergänzende Fachgutachten einzuholen. Die externen Gutachter bestätigten im Jahr 2003 nachdrücklich die Ausführungen im Bremer Antrag und die Bedeutung von Rathaus und Roland im Rahmen der von der UNESCO vorgegebenen Kriterien als Weltkulturerbe.

Auf dieser Grundlage hat die Internationale Vereinigung der Denkmalpfleger (ICOMOS) als Gutachter für das Welterbekomitee im Juni diesen Jahres die Aufnahme in die Welterbeliste empfohlen und damit der Entscheidung den Weg geebnet.


In diesem Jahr gehören der Entscheidungskommission der UNESCO Vertreterinnen und Vertreter folgender Staaten über die Nominierungsanträge: Argentinien, Benin, Chile, China (Leitung), Kolumbien, Ägypten, Indien, Japan, Kuwait, Libanon, Litauen, Niederlande, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Oman, Portugal, Russland, St. Lucia, Südafrika (vortragend), England und Nordirland.


Neben der nachzuholenden Entscheidung über den Bremer Antrag aus dem Jahr 2003 hatte die Bundesrepublik, die nur einen nationalen Antrag pro Jahr stellen darf, 2004 Dresden und das Elbtal sowie – länderübergreifend mit Polen – Bad Muskau nominiert.


Die Textfassung des Bremer Antrages bieten wir als PDF-Download [1,85 MB] an: www2.bremen.de/info/presse/WelterbeAntrag_Bremen.pdf

Das der Entscheidung der UNESCO zugrunde liegende ICOMOS-Gutachten zur Bedeutung von Rathaus, Roland und Marktplatz finden Sie hier (in deutscher Übersetzung).

Als weitere Anlage finden Sie hier weitere Informationen zur Vorgeschichte des Bremer Antrages.