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Senatskanzlei

Senat legt Finanzplan 2003 bis 2007 der Freien Hansestadt Bremen vor

27.04.2004

Weitere restriktive Ausgabenpolitik – Benachteiligungen im Finanzausgleich beleuchtet

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (27.04.2003) den von Senator Dr. Nußbaum vorgelegten Finanzplan 2003 bis 2007 und dessen Weiterleitung an die Bremische Bürgerschaft beschlossen.

Ausgehend vom Eckwertebeschluss des Senats vom 28. Oktober 2003 enthält die aktuelle Finanzplanung bis 2007

  • die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Konsequenzen des in der Planungsperiode einzuhaltenden Sanierungskurses sowie
  • aktuelle Entwicklungen (November-Steuerschätzung; laufendes Haushaltsaufstellungsverfahren; Hartz IV; Kompensationszusage des Bundes).

Für die Jahre 2004 / 2005 berücksichtigt die Finanzplanung dabei alle im bisherigen Haushaltsaufstellungsverfahren getroffenen Entscheidungen einschließlich der zuletzt vom Koalitionsausschuss (2. April 2004) bzw. vom Senat (6. April 2004) gefassten Beschlüsse. Die Aufteilung der global abgeleiteten Finanzplanansätze 2006 / 2007 auf Produktpläne erfolgt mit entsprechenden aufgabenorientierten Vorgaben erst im Rahmen des nächsten Haushaltsaufstellungsverfahrens.

Die vorliegende Finanzplanung 2003 / 2007 enthält folgende zentrale Kennzahlen für die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - in Mio. Euro:


“Kommentartext“


Der Finanzplan 2003/2007

  • orientiert sich konsequent an der Zielvorgabe von Koalition, Senat und Bürgerschaft, bei Einlösung der Zusagen des Bundes zur Kompensation steuerrechtsbedingter Einnahmeausfälle im Jahre 2005 verfassungskonforme bremische Haushalte trotz erschwerter Rahmenbedingungen vorzulegen (d. h. Schließung der konsumtiven Deckungslücke im Jahre 2005),
  • dokumentiert, dass auch nach 2005 – im Wesentlichen aufgrund der bestehenden Verpflichtungen aus dem nationalen Stabilitätspakt - eine weiterhin konsequente Fortführung der bremischen Konsolidierungsbemühungen durch Beibehaltung der restriktiven Ausgabenpolitik unvermeidbar ist (d. h. Begrenzung der konsumtiven Zuwachsraten 2006 und 2007 für Personal-, Zins- und sonstige konsumtive Ausgaben auf lediglich +0.5 % p. a.),
  • konkretisiert und begründet die aus der Zusage der Bundesregierung zur Vermeidung eines erneuten Abgleitens in eine extreme Haushaltnotlage abzuleitenden Ausgleichsansprüche des Landes („Kanzlerbrief“),
  • stellt die ausgehandelte Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzverteilung ab 2005 in ihren Ergebnissen für den Stadtstaat Bremen und als Planungsgrundlage für die längerfristige Haushaltsentwicklung der Freien Hansestadt Bremen dar,
  • beleuchtet in diesem Zusammenhang insbesondere die Stadtstaatenproblematik und betont, dass Bremen aufgrund seiner stadtstaatenspezifischen Sonderbedarfe und Benachteiligungen im bundesstaatlichen Finanzausgleich nach Herstellung der Verfassungskonformität seiner Haushalte im Jahre 2005 ohne nachhaltige Korrekturen der Rahmenbedingungen nicht in der Lage sein wird, dem Beispiel des Bundes und anderer Länder zu folgen und Haushalte ohne Netto-Kreditaufnahme aufzustellen,
  • erläutert den aktuellen Sachstand der Neuordnung der Arbeitmarktförderung („Hartz IV“), deren saldierte Entlastungseffekte gemäß Senatsbeschluss keine allgemeine Haushaltsentlastung darstellen können, sondern in unmittelbarem Zusammenhang mit den Forderungen Bremens gegenüber dem Bund zu sehen sind,
  • verdeutlicht die seit Beginn des ersten Sanierungszeitraumes bereits beträchtlichen haushaltsstrukturellen Verbesserungen als Ausgangspunkt und Vorbelastung notwendiger weiterer aufgabenkritischer Verfahren,
  • betont die – parallel zu den Konsolidierungsanforderungen im konsumtiven Bereich – aus dem Sanierungsziel der ökonomischen Überlebensfähigkeit abzuleitende Unverzichtbarkeit wirtschafts- und finanzkraftstärkender Maßnahmen des ISP und des ab 2005 anlaufenden Nachfolgeprogramms (AIP).