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Senatskanzlei

Pressemitteilung mit Foto Freie Hansestadt Bremen und Katholische Kirche unterzeichnen Vertrag

21.11.2003

Zum ersten Mal in der Geschichte Bremens ist heute (21. November 2003) ein Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen geschlossen worden. Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Dr. Giovanni Lajolo, und der Präsident des Bremer Senats, Bürgermeister Dr. Henning Scherf, unterzeichneten das Schriftstück im Beisein von Bischof Dr. Josef Homeyer (Hildesheim) und Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) und vor zahlreichen Gästen im Kaminsaal des Rathauses.


Erzbischof Dr. Giovanni Lajolo trägt sich in das Goldene Buch ein [Foto: Kathrin Wiesner, Senatspressestelle]

Zuvor hatte sich der Nuntius mit folgenden Worten in das Goldene Buch der Stadt eingetragen: "Es freut mich sehr, meinen letzten Tag als apostolischer Nuntius in Deutschland in dieser wunderschönen Stadt, wo die Freiheit zuhause ist, anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen zu verbringen. Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich von Herzen Gottes Segen".


Die Vertragsunterzeichnung war die letzte Amtshandlung des Erzbischofs als Vertreter des Heiligen Stuhls in Deutschland. Dr. Giovanni Lajolo wird Nachfolger von Jean-Louis Tauran im Amt des Außenministers des Vatikans.


Der Vertrag regelt im wesentlichen das, "was in Bremen bereits seit langem gelebt wird", sagte Bürgermeister Scherf anlässlich der Vertragsunterzeichnung. Lajolo lobte, dass der Vertrag vom Geist der Freiheit und der Zusammenarbeit geprägt sei.


In insgesamt 25 Artikeln kodifiziert das Vertragswerk im wesentlichen derzeit bereits praktizierte und bewährte Vereinbarungen und Regelungen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Katholischen Kirche.


Bürgermeister Dr. Henning Scherf und Dr. Giovanni Lajolo während der Vertragsunterzeichnung im Kaminsaal des Rathauses, im Hintergrund (v.l.) Bischof Dr. Josef Homeyer (Hildesheim) und Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) [Foto: Kathrin Wiesner, Senatspressestelle]

Darüber hinaus verzichtet die Freie Hansestadt Bremen ausdrücklich auf ein ohnehin längst nicht mehr wahrgenommenes Recht auf Grundlage des Vertrags des Freistaats Preußen mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1929 bzw. des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich aus dem Jahr 1933. Danach kam der Landesregierung ein Mitspracherecht bei der Bestellung eines Erzbischofes zu. Der Bischof hatte nach den alten Regelungen darüber hinaus gegenüber dem Bundesland einen Treueid abzulegen.



Seltener Anblick: Nach 1997, wegen des Antrittsbesuchs von Erzbischof Dr. Giovanni Lajolo, wehte heute erneut die Fahne des Vatikans am Bremer Rathaus [Foto: Andreas Weippert, Senatspressestelle]