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Senatskanzlei

Lösungsskizze für Erhalt des Horner Freibades wirft viele Fragen auf / Erreichen des gemeinsamen Sanierungsziels muss höchste Priorität haben

17.07.2003

Gemeinsame Presseerklärung der Senatskanzlei und des Senators für Finanzen:


Mit Interesse haben die Senatskanzlei sowie der Senator für Finanzen die heute (17.7.2003) vom Senator für Inneres und Sport sowie dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr vorgestellte Lösungsskizze für den Erhalt des Horner Freibades zur Kenntnis genommen. Festzuhalten ist zunächst, dass der vorgestellte Lösungsansatz im Senat bislang nicht erörtert wurde und erheblichen weiteren Erörterungsbedarf sowie eine Reihe von bislang unbeantworteten Fragen aufwirft.

Oberstes Ziel der Großen Koalition ist der Erhalt der Selbständigkeit Bremens. Deshalb haben sich beide Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag zu einer strikten Fortsetzung des Sanierungs- und Sparkurses verpflichtet, zu dem alle Ressorts ihren Beitrag leisten werden, auch wenn im Sinne des übergeordneten gemeinsamen Zieles auch unpopuläre Maßnahmen unvermeidlich sein werden. Im am 30. Juni 2003 von beiden Partnern unterzeichneten und verbindlichen Koalitionsvertrag ist deshalb unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände vereinbart worden: "Um den für das Sportressort vorgegebenen Finanzrahmen einzuhalten, wird das Freibad Horn geschlossen".

Über eine mögliche Abweichung von dieser Vereinbarung und den Verzicht einzelner Ressorts auf verabredete Sparmaßnahmen kann nach Überzeugung der Senatskanzlei und des Senators für Finanzen grundsätzlich nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts entschieden werden, in dem die betreffenden Ressorts, also der Senator für Inneres und Sport sowie der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, plausibel und belastbar darlegen, wie sie die von ihnen zu erbringenden Sparbeiträge anderweitig darstellen werden. Dies wird nach heutiger Vorausschau im Rahmen der Eckwertberatungen für den Haushalt 2004/2005 ab September erfolgen müssen.

Zu erinnern ist darüber hinaus, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, im Rahmen der angestrebten Flächenoptimierung 12 Prozent der öffentlichen Liegenschaften zu veräußern, um die bereits auf den Weg gebrachte oder geplante Sanierung öffentlicher Gebäude in ganz Bremen gegenzufinanzieren. Die Kosten für Gebäude-Sanierungsmaßnahmen werden auf 383 Mio € geschätzt, denen 306 Mio € an erwarteten Erlösen aus der Verwertung von Liegenschaften gegenüberstehen. Insofern beinhaltet der von den Ressorts Inneres und Sport sowie Bau, Umwelt und Verkehr jetzt vorlegte Ansatz eine faktische Ausgabenerhöhung bei gleichzeitiger Schmälerung möglicher Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen. Vor einer eventuellen Beschlussfassung über einen möglichen Erhalt des Horner Bades durch die Reinvestition von Grundstückserlösen müssten die Ressorts Inneres und Sport sowie Bau, Umwelt und Verkehr daher auch in diesem Punkt ihren Beitrag zur Einlösung des in der Koalitionsvereinbarung niedergelegten Gesamtziels darlegen.

Schließlich werden vor einer abschließenden Beschlussfassung auch die in der Skizze für den Erhalt des Horner Bades getroffenen Annahmen über die nötigen Investitionen, erwartete Erlöse, künftige Besucherzahlen und Einnahmen sowie weitere Folgekosten sorgfältig aufbereitet, gründlich auf Plausibilität überprüft und in ein insgesamt stimmiges Bäderkonzept unter Berücksichtigung aller übrigen Standorte integriert werden müssen.